Darf eine Frau wegen Haarausfall das Haupt scheren?
Fatwâ-Nummer: 135171

  • Fatwâ-Datum:5-5-2010
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Frage

Ist es mir erlaubt, mein Kopfhaar abzurasieren?Ich habe nämlich starken Haarausfall und verliere überall meine Haare. Ich kann diesen Haarausfall auch nicht behandeln. Ist es mir daher erlaubt, mein Kopfhaar komplett abzurasieren, wobei ich weiß, dass eine muslimische Frau dies normalerweise nicht tun darf?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die Gelehrten sehen es als unerwünscht an, dass die Frau ihr Haupthaar grundlos abrasiert. Dies erwähnte Ibn Qudâma in "Al-Mughnî" und Ar-Ramlî in "Mughnî Al-Muhtâdsch". Ar-Ramlî sagte: „Einige nahmen vom unerwünschten Rasieren der Kopfhaare der Frau den Fall aus, dass die Kopfhaut erkrankt ist und die Krankheit nur durch Rasieren der Haare zu beseitigen wäre, wie zum Beispiel bei der Behandlung von Ekzemen o.Ä.“ Al-Bahûtî Al-Hanbali schrieb in Kasschâf Al-Qinâ': „Es ist für die Frau unerwünscht, das Haupthaar grundlos abzurasieren oder vollkommen abzuschneiden, weil Al-Challâl mit einer Überlieferungskette bis Qatâda überlieferte, dass ´Ikrima sagte: „Der Prophet verbat es der Frau, ihren Kopf zu rasieren.“ Wenn es jedoch einen Grund gibt, wie etwa (extreme) Schuppenflechte, so ist es nicht mehr unerwünscht. Doch ist es ihr verboten, das Kopfhaar auf Grund von Trauer abzurasieren, so wie es auch verboten ist, sich auf die Wangen zu schlagen und die Kleidung zu zerreißen.“

Wenn es also keine andere Möglichkeit gibt, den Haarausfall zu behandeln, außer dass man die Kopfhaare abrasiert, so ist dies nicht mehr unerwünscht.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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