Angelegenheiten zum Thema Rückzahlen von Geld
Fatwâ-Nummer: 135378

  • Fatwâ-Datum:10-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Ich habe einen großen Fehler gemacht und möchte wissen, wie ich bereuen soll. Ich habe diese Sünde übrigens nicht mit Absicht begangen:
Eines Tages meldete sich mein jüngerer Bruder, der im Ausland arbeitet und mir unter Tränen mitteilte, dass er unbedingt Hilfe brauche. Er sagte, er habe mehrere gefälschte Schecks ausgestellt (die Summe belaufe sich auf ca. 250.000) und sein Arbeitgeber habe es herausgefunden.
Dieser droht meinem Bruder mit Gefängnis oder mit dem Abtrennen der Hand, da mein Bruder in einem Land lebt, in dem die Gesetze Allâhs eingehalten werden. So bat er mich, mit ihm zusammen über eine Lösung des Problems nachzudenken. Ich bin die große Schwester für meine Geschwister und kann diese Sache nicht dem Rest der Familie erzählen.
Ich habe jedoch einen Cousin, der eine hohe Stellung hat und viele einflussreiche Beziehungen pflegt. So beschloss ich, mit ihm auf Grund seiner Erfahrung darüber zu reden. Ich sagte ihm, dass ich eine allgemeine Vollmacht von meinem Bruder besitze und zu allen Mitteln bereit sei, die dieses Problem von meinem Bruder nehmen. Er gab mir den Rat, dass ich sein ganzes Geld von seiner Bank abheben und meine alte Mutter damit zum Arbeitgeber meines Bruders reisen lassen solle, damit der Arbeitgeber das Geld von ihr annehme und dann nachsichtig von einer Strafe absehe.
So passierte es auch und meine Mutter teilte mir dann mit, dass der Mann von einer Strafe abgesehen habe. Der Arbeitsgeber hat dann sogar meinem Bruder eine Art Abfindung gezahlt, weil mein Bruder die Arbeit aufgab. So kehrte mein Bruder problemlos zurück. Auf dem Rückweg telefonierte er nochmals mit mir und bestätigte, dass er sich nun auf dem Rückweg zusammen mit meiner Mutter befinde.
Er sagte mir aber, er habe noch ein Konto bei der Bank, -von dem ich aber nichts wusste- und meinte, ich solle mit der Vollmacht den ganzen Betrag von diesem Konto abheben. Als ich den Betrag auf der Bank sah, erschrak ich, und fragte nochmals nach, ob dies das Geld des Arbeitgebers sei, was er verneinte. Ehrlich gesagt hatte ich ein bisschen Angst, alleine diesen großen Betrag abzuheben, worauf ich meinen bereits erwähnten Cousin bat, mir jemanden von seiner Firma zu schicken, der mich mit dem Auto hinbringe.
Er willigte darin ein, und als ich das Geld abgehoben hatte, rief mich mein Cousin nochmals an und fragte mich, ob ich ihm nicht einen Teil des Geldes leihen könne, und er würde es mir, bevor mein Bruder zurückkommt, wiedergeben. Ich war peinlich berührt, dass er in die Situation geraten ist, mich um Geld zu fragen. Ich sah ihn nicht als jemanden, der lügt (hinsichtlich dessen, dass er mir das Geld wieder zurückgibt) und gab ihm also diesen Teil mit der Absicht, dass Allâh von mir eine Last nimmt, wenn ich die Last von meinem Cousin nehme (so wie es Allâh von uns fordert).
Als mein Bruder zurückkam und erfuhr, dass ich meinem Cousin etwas von seinem Geld geliehen hatte, wurde er sehr zornig. Er beleidigte und beschimpfte mich und warf mir vor, ich hätte das Anvertraute veruntreut, obwohl mein Cousin das ganze Geld wieder zurückgegeben hatte. Seit mehr als fünf Jahren beleidigt er mich nun deswegen, und zwar vor anderen Leuten. Er will nun einen Teil von meinem Erbe nehmen. Er sagt, dass sein Geld auf dem Konto die Währung Dollar hatte, der Cousin gab das Geld aber in einer anderen Währung zurück.
Er meinte, dass er dadurch einen Verlust erlitten habe. Er sagt, ich müsse ihm diesen Betrag zurückzahlen (den er aus den beiden Währungen verloren habe) oder er werde mir nicht mein Erbe von meinem Vater aushändigen oder sich als Ausgleich für seinen Verlust einen Teil des Erbes nehmen. Was sagt der Islâm zu all dem, was passiert ist?
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Aus deiner Frage entnehmen wir folgende Punkte:

1.   Die Fälschung der Schecks von deinem Bruder.

2.   Die Bekanntgabe, dass er noch ein anderes Konto besitzt.

3.   Was du unternommen hast, um das Problem zu lösen.

4.    Du hast deinem Cousin Geld geliehen (was nicht dir gehört).

5.    Dein Cousin hat nicht den kompletten Betrag zurückgegeben, da das Geld in Dollar gegeben (aber in einer anderen Währung zurückgezahlt) wurde.

6.    Der Zorn deines Bruders darüber, dass du deinem Cousin sein Geld geliehen hast.

7.    Er will einen Teil deines Erben nehmen, so viel, wie er wegen des Geldverleih an deinen Cousin verloren hat.

 

Zu 1:

Was dein Bruder gemacht hat, sprich das Fälschen von Schecks, ist Diebstahl sowie Betrug hinsichtlich des Anvertrauten und eine List. Diese Dinge sind alle verhasst im Islâm und zu tadeln. Man muss reumütig zu Allâh zurückkehren und von diesen Sachen ablassen. Um seine Reue zu vervollständigen, muss er das gestohlene Geld zurückgeben oder den Besitzer der Arbeit um Vergebung bitten.

 

Eure Aktion mit dem Versuch, den Arbeitgeber um Vergebung zu bitten, rettet deinen Bruder nicht davor, dass er ein Verbrechen begangen hat. Man muss den Besitzer aber sagen, dass dein Bruder noch anderes Geld besaß, denn der Arbeitgeber könnte dem Lösungsvorschlag der Mutter nur zugestimmt haben, weil er dachte, dass dein Bruder nur das Geld besäße, das deine Mutter mitgebracht hatte. Damit wäre dann auch der zweite Punkt beantwortet.

 

Deine Aktion, dass du deinem Cousin aus dessen schwierigen Lage befreien wolltest, zählt im Islâm als lobenswerte Tat sowie als gutes Benehmen. Dies gibt dir jedoch nicht das Recht, das anvertraute Geld deines Bruders ohne dessen Erlaubnis auszugeben bzw. zu verleihen.

 

Wir haben schon früher erklärt, dass es nicht erlaubt ist, das Anvertraute zu benutzen, außer mit der Erlaubnis des Eigentümers. Dies ist nicht erlaubt und zählt als Sünde.

 

Wenn ein Muslim Geld in einer bestimmten Währung leiht, so ist es seine Pflicht, den Betrag auch wieder in der gleichen Währung zurückzugeben.

 

Es wäre von deinem Bruder angebracht, dass er dich nicht dafür belangt, was du gemacht hast, weil du seine Schwester bist und darin bemüht warst, ihn aus seinem Problem zu befreien. Und weil du das Geld ja deinem Verwandten geliehen hast, der auch dazu beigetragen hat, dass dieses Problem gelöst wird.

 

Zum Punkt, dass dein Bruder von deinem Erbe in dem Maße nehmen will, wie sein Verlust beim Währungswechsel war: Dies ist nicht sein Recht, wenn du den Betrag in der Landeswährung abgehoben hast und ihn auch so verliehen hast. Er darf nicht mehr als diesen Betrag fordern, selbst wenn der Betrag hinsichtlich des Tages, an dem das Geld verliehen wurde, geschmälert wurde, denn die Gelehrten haben festgelegt, dass die Schuld mit dem Wert zurückgezahlt werden muss, mit dem sie am Tage des Leihens gehandelt wurde, und es spielt keine Rolle, wenn der Wert mehr geworden ist, als er ursprünglich beim Leihen betrug.

 

In diesem Fall ist es deinem Bruder nicht erlaubt, mit deinem Erbe seinen Verlust auszugleichen. Falls du aber deinem Cousin den Betrag in Dollar geliehen hast, so hat dein Bruder das Recht, den Betrag in Dollar zurückzufordern. In diesem Fall darf er von deinem Erbe den Betrag nehmen, den er wegen des Währungswechsels verloren hat, wenn dein Cousin den geliehenen Betrag nicht komplett zurückgezahlt hat.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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