Was soll man machen, wenn der Imâm einen Vers rezitiert, bei dem man sich niederwirft?
Fatwâ-Nummer: 135579

  • Fatwâ-Datum:16-5-2010
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Frage

Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Bei der Freitagsansprache rezitierte der Imâm einen Vers, bei dem man sich niederwirft. Die Leute in der Moschee verrichteten aber nicht die Niederwerfung, weshalb er sie dazu aufforderte.
Was sagt der Islâm zur Niederwerfung dieser Leute sowie der Leute, die sich nicht niederwerfen?
Darf der Imâm von den Leuten verlangen, dass sie sich niederwerfen sollen, wenn ein Vers rezitiert wird, bei dem man sich niederwerfen soll?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Die Niederwerfung beim Rezitieren ist Sunna und nicht Pflicht. Dies ist die stärkere Meinung.

 

Es ist also dem erlaubt, der einen Vers der Niederwerfung rezitiert, dass er sich niederwirft, selbst wenn er sich auf dem RedeMinbar ist. Wenn er sich nicht niederwirft, so ist dies nicht schlimm.

 

Ibn Qudâma sagt in „Al-Mughnî:

„Wenn der Prediger auf dem Minbar einen Vers liest, bei dem man sich niederwirft, so kann er hinuntersteigen und sich niederwerfen, und wenn es geht, dann kann er sich auch auf dem Minbar niederwerfen. Wenn er sich nicht niederwirft, dann ist dies kein Vergehen für ihn." Das Gleiche meint auch As-Schâfi´î.

 

Mâlik sagt: Er soll nicht hinuntersteigen, da es sich dabei um eine freiwillige Sache handelt, die nicht die Ansprache beeinflussen soll, wie das Beten von zwei Gebetseinheiten.“

 

Bei der Rechtschule von As-Schâfi´î sollen sich die Zuhörenden niederwerfen, selbst wenn der Rezitator sich nicht niederwirft.

 

An-Nawawî sagt im Buch „Al-Madschmû´“:

„Wenn er eine Stelle liest, an der man sich niederwirft, so soll er hinuntersteigen und sich niederwerfen wenn er es nicht auf dem Minbar verrichten kann. Wenn er sich aber auf dem Minbar niederwerfen kann, so soll er es auch tun. Wenn er aber nicht kann und langsam bei seiner Bewegung ist, soll er keine Niederwerfung verrichten, da dadurch die Ansprache gestört werden kann.“

 

Wenn sich nun der Imâm niederwirft und Andere auch dazu auffordert, so ist dies gültig, weil es ihm erlaubt ist, die Menschen zu einer guten Sache aufzufordern, ohne sie indes dazu zu zwingen. Der Zuhörende soll sich nicht weigern, die Niederwerfung mit dem Imâm zu verrichten, weil er (durch den Qurân) so wie der Rezitator angesprochen wird und es Sunna ist. Wir meinen aber, dass der Imâm die Zuhörenden nicht zur Niederwerfung auffordern soll, wenn er sie selbst nicht verrichtet, da es in dieser Sache Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten gibt. Die hanbalitische Rechtsschule meint, dass der Zuhörende sich nicht niederwerfen soll, wenn der Rezitator dies auch nicht tut, weil sie sagen: „Wenn er sich nicht niederwirft, dann auch nicht der Zuhörer.“

 

An-Nawawî sagt im Werk „Al-Madschmû´“:

„Die Niederwerfung beim Rezitieren ist Sunna für den Rezitator und den Zuhörenden, darin gibt es keinen Zweifel. Es ist egal, ob dies im Gebet gelesen wird oder außerhalb, und egal, ob sich der Rezitator niederwirft oder nicht; für den Zuhörenden ist es erwünscht. Dies ist die richtige Meinung.“

 

Und Allâh weiß es am besten.

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