Jemand hat auf Anordnung seines Vaters die Heirat seiner Geschwister finanziert. Darf er das Geld zurückfordern?
Fatwâ-Nummer: 136108

  • Fatwâ-Datum:27-5-2010
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Frage

Meine Frage ist sehr lang. Ich bitte euch daher um Geduld.
Ich arbeite im Ausland. Ich habe die Heirat meiner Schwester finanziert und die Fortsetzung des Studiums meines Bruders. Genauso werde ich auch seine Heirat finanzieren. Mein Vater lebt noch, allerdings ist er unvermögend. Das Haus, in dem mein Vater und die Familie wohnen, habe ich gebaut. Mein Vater sagt, dass mein Beitrag zur Heirat meiner Geschwister und zum Bau des Hauses erhalten bleibt. Er will jetzt das Haus verkaufen und mir meinen Beitrag zur Heirat meiner Geschwister zurückgeben und das Übrige unter uns verteilen, indem die Schwester gleichviel wie der Bruder bekommen soll. Ist das erlaubt? Und wäre es erlaubt, dass ich das Haus kaufe, und ihm die übrige Summe gebe, nachdem er mir meinen Beitrag zur Heirat meiner Geschwister abgezogen hat? Übrigens ist er es, der dies machen will, und nicht ich. Er will nicht, dass wir später Probleme mit den Ehemännern unserer Schwester haben, nachdem er gestorben ist. Ich bitte euch um Rat. Möge Allâh euch belohnen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn du das erwähnte Haus als Zuwendung von dir an deinen Vater gebaut hast, so ist das Haus Besitz des Vaters geworden. Wenn der Vater auf Grund dessen das Haus für einen nützlichen Zweck, den er anstrebt, verkaufen will, steht es ihm zu. Du darfst das Haus von ihm für den vereinbarten Preis kaufen, denn Allâh sagt: "O die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt!" (Sûra 4:29).

 

Was du an Geld zur Heirat seiner Schwester und zum Studium deines Bruders beigetragen hast, darfst du von ihnen zurückfordern, wenn du ihnen das Geld nicht als Zuwendung gegeben hast. Wenn sie kein Geld haben und du dies auf Anordnung deines Vaters getan hast, indem du ihm das garantierst, was er bezahlt hat, dann ist der Vater zur Zahlung dieses Geldes verpflichtet.

 

Asch-Schâfi´î sagte: "Wenn eine Person sich für eine andere verbürgt, steht dem Hauptgläubiger zu, von einer der beiden zu nehmen, von wem er will." Zitatende. Wenn dieses versprochene Geld vom Gesamtpreis des Hauses abgezogen wird, so hat er dann seine Verpflichtung seinem Sohn gegenüber erfüllt. Und wir sagen, dass der Vater seinem Sohn gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist, da es ihm nicht zusteht, das Geld von einem seiner Kinder zu nehmen und dann einem Anderen zu geben.

 

Allâh weiß es am besten.