Großmutter überschrieb ihren Enkeln ihren Grundbesitz, während sie ihre Geschwister davon ausschloss.
Fatwâ-Nummer: 136162

  • Fatwâ-Datum:30-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Unsere Großmutter vererbte uns vor ihrem Tod ihren Grundbesitz und enterbte ihre Geschwister. Wird Allâh sie deshalb zur Rechenschaft ziehen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die letztwillige Verfügung eurer Großmutter gilt, insofern ihr keine gesetzlichen Erben seid, vorausgesetzt, dass der Gegenstand des Vermächtnisses höchstens ein Drittel des Nachlasses ausmacht. Möge Allâh eure Großmutter dafür belohnen! Es ist empfohlen, dass man seine nächsten Verwandten, die eigentlich nicht zu den Erben gehören, bedenkt, besonders wenn man reich und wohlhabend ist.

 

Allâh sagt: "Es ist euch vorgeschrieben, wenn sich bei einem von euch der Tod einstellt, dass den Eltern und den Verwandten – sofern er Besitztum hinterlässt – auf geziemende Art ein Vermächtnis gemacht wird. Dies ist eine Verpflichtung gegenüber den Allâh Fürchtenden." (Sûra 2:180)

 

Falls ihr zu den gesetzlichen Erben gehört, so ist das Testament ungültig, es sei denn, dass sich die anderen Erben damit einverstanden erklären. Das Gleiche gilt auch, falls ihr nicht zu den gesetzlichen Erben gehört und der Gegenstand des Vermächtnisses das Drittel des Nachlasses überschreitet.

 

Das Testament gilt nämlich nur im Rahmen des Drittels. Überschreitet der Gegenstand des Testamentes das Drittel, so ist es ungültig, es sei denn, dass die gesetzlichen Erben damit einverstanden sind. Falls eure Großmutter diese Vorschriften eigentlich kannte und ihnen trotzdem zuwiderhandelte, so ist sie schuldig, sonst nicht.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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