Die Reue für eine falsche Zeugenaussage und das Zurückgeben der Rechte an ihre Besitzer
Fatwâ-Nummer: 136168

  • Fatwâ-Datum:30-5-2010
  • Bewertung:

Frage

Mein Onkel starb und hinterließ drei Kinder, eine Witwe und eine alte Mutter. Laut dem Gesetz meines Landes müssen zwei Zeugen bezeugen, dass es keine weiteren gesetzlichen Erben gibt, damit diese Erben ihre Erbteile erhalten können.
Da meine Großmutter sehr alt (fast 100 Jahre alt) ist und mein Vater für sie sorgt, forderte mich mein Vater dazu auf, ihre Existenz vor dem Gericht zu verheimlichen. Kurz gesagt hat mein Vater in ihrem Namen vor dem Gericht gesagt, dass sie auf ihren Erbteil verzichtet. So gingen wir, mein Vater und ich zum Gericht und bezeugten, dass mein Onkel keine weiteren gesetzlichen Erben außer seiner Frau und seinen Kindern hatte.
Unsere Aussagen erhärteten wir durch einen Eid. Wie beurteilt die Scharî'a unsere Handlungsweise? Gilt es als strafbare falsche Aussage? Wenn ja, wie kann ich das büßen? Ich bitte um dringende Antwort.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es gibt keinen Zweifel, dass eure falsche Aussage vor dem Gericht strafbar ist, da ihr die Existenz der Großmutter verheimlicht und diese dadurch von der Erbfolge absichtlich und unberechtigt ausgeschlossen habt. Falsche Aussagen gehören zu den so überaus großen und hässlichen Sünden, dass sie von Ibn Mas'ûd auf gleiche Ebene mit dem Schirk (Beigesellen zu Allâh) gestellt wurde, wobei er sich auf folgenden Vers stützte: "Meidet darum den Gräuel der Götzen und meidet das Wort der Lüge!" (Sûra 22:30). (Vgl. Al-Kabîr!)

 

Noch schlimmer würde eine falsche Aussage, wenn ihr ein Meineid folgt. Weil dieser Meineid seinen Leistenden ins Höllenfeuer senkt, heißt es wortwörtlich ''senkender Eid''. Ihr solltet euch in aufrichtiger Reue Allâh zuwenden.

 

Eure Reue soll folgende Voraussetzungen erfüllen:

-Ihr sollt aufrichtige Reue empfinden.

 

-Ihr sollt euch fest vornehmen, nicht wieder in diese Sünde zurückzufallen.

 

-Ihr sollt der Großmutter für deren Erbteil Ersatz leisten, also ihr das Recht zukommen lassen, was ihr zusteht.

 

Dein Vater hat kein Recht darauf, auf das Erbteil der Großmutter zu verzichten oder darüber irgendwie zu verfügen. Nach überwiegender Meinung gibt es für den ''senkenden Eid'' keine Buße, weil er so eine große Sünde ist, dass sie mit keiner Buße gedeckt werden kann.

 

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs