Darf ich mein Fasten auf Grund einer Sonografie (Ultraschalluntersuchung des Säuglings) brechen?
Fatwâ-Nummer: 138570

  • Fatwâ-Datum:2-8-2010
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Frage

Ich bin in der fünften Woche schwanger, und wurde zu einer Sonografie (Ultraschalluntersuchung) aufgefordert, bei der mein Magen um zehn Uhr morgens mit Wasser gefüllt sein muss. Auf Grund dessen bin ich gezwungen, kurz vor zehn Uhr Wasser zu trinken (und somit mein Fasten zu brechen). Was sagt der Islâm in einer derartigen Situation?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Alle Gelehrten sind sich einig, dass das absichtliche Trinken tagsüber im Ramadân das Fasten ungültig macht und der Tag nachgeholt werden muss. Des Weiteren ist das absichtliche Trinken nur bei absoluter Notwendigkeit gestattet, da darin sonst eine klare Verletzung der Schranken des Fastens liegt. Sollte eine Verzögerung der Sonografie bis nach Sonnenuntergang oder sogar nach Ramadân möglich sein, ohne dass dadurch Folgeschäden für dich oder den Embryo entstehen, darfst du nicht trinken. Ist diese Sonografie jedoch unbedingt notwendig oder nicht verlegbar oder wird durch eine Unterlassung mit Folgeschäden für dich oder den Embryo gerechnet, so darfst du ohne Bedenken dein Fasten brechen. Nach dem Trinken sollst du aber nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten weiter fasten und dieser Tag muss später nachgeholt werden.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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