Die Anfangszeit für das Bußefasten für denjenigen, der im Ramadân den Geschlechtsakt vollzog
Fatwâ-Nummer: 138580

  • Fatwâ-Datum:2-8-2010
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Frage

In Bezug auf die Buße des Geschlechtsaktes tagsüber im Ramadân: Zählt das Fasten der restlichen Tage von Ramadân zu den 60 Tagen, die als Buße auferlegt sind, oder darf man erst nach Ramadân mit der Buße beginnen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Buße für den Geschlechtsakt am Tage von Ramadân wurde vom Propheten in einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth verdeutlicht, in dem Abû Huraira sagt: "Als wir beim Propheten saßen, kam ein Mann und sagte: O Gesandter Allâhs, ich bin ruiniert! Der Prophet fragte: Was ist mit dir? Er antwortete: Ich habe mit meiner Frau während des Fastens geschlafen. Da fragte der Prophet : Hast du einen Sklaven, den du freilassen kannst? Er erwiderte: Nein! Da fragte der Prophet : Kannst du dann zwei Monate hintereinander fasten? Er sagte: Nein! Da fragte der Prophet : Hast du etwas, womit du sechzig Bedürftige speisen kannst? ..."

 

Es ist nicht gestattet, die Buße des Fastens in den Tagen des Ramadân zu vollziehen, da diese Zeit für das ursprüngliche obligatorische Ramadân-Fasten vorgesehen ist.

 

Derjenige, der eine Buße entrichten muss, sollte dies so schnell wie möglich nach Vollendung des Ramadân vollziehen, jedoch nicht im Ramadân, es sei denn, es handelt sich um die Speisung von Bedürftigen oder die Freilassung von Sklaven.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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