Absichtliches Beenden des Fastens
Fatwâ-Nummer: 138795

  • Fatwâ-Datum:5-8-2010
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Frage

Ich unterließ das Fasten gewollt im Monat Ramadân und ich weiß nicht, ob ich zu diesem Zeitpunkt schon die Reife erlangt hatte oder nicht. Was muss ich nun tun? Danke!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wenn Samen in Verbindung mit Lustgefühl austritt, hat man die Reife erlangt, oder wenn Schamhaare wachsen oder wenn man ein Alter von 15 Jahren erreicht hat. Bei den Frauen kommt noch der Beginn der Periode hinzu. Am besten ist es, wenn du durch Nachdenken die Gewissheit erlangen kannst oder stark davon ausgehst, ob du an jenem Tag die Reife erreicht hattest oder nicht.

 

Hattest du die Reife erlangt, musst du diesen Tag nachholen und Allâh um Vergebung bitten, da du bereits für deine Taten zur Rechenschaft gezogen wirst. Falls du die Tage bis zum nächsten Ramadân hinausgeschoben hast, musst du für jeden dieser nichtgefasteten Tage einen Armen speisen. Dies aber nur, wenn du wusstest, dass es verpflichtend ist, die Tage bis zum nächsten Ramadân nachzufasten.

 

Falls du aber gewiss oder in der starken Annahme bist, dass du zu jenem Zeitpunkt noch nicht die Reife erlangt hattest, hast du gemäß des Konsens der Gelehrten nichts zu befürchten. Wenn du dir im Zweifel bist, so ist die Regel, dass die Pflicht aufgehoben ist, bis ein eindeutiger Beweis für diese Änderung vorhanden ist.

 

Deswegen musst du diese Tage nicht nachholen, da du noch nicht eindeutig die Reife erlangt hattest. Dies ändert sich nur durch Gewissheit oder starke Annahme.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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