Gehört es zur Sunna des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sechs Tage vom Monat Schawwâl zu fasten?
Fatwâ-Nummer: 139105

  • Fatwâ-Datum:10-8-2010
  • Bewertung:

Frage

Wann fastete der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken die sechs Tage des Schawwâl?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Das Fasten der sechs Tage nach dem Ramadân im Monat Schawwâl ist eine ständig praktizierte Sunna. Es ist von Abû Ayyûb Al-Ansârî überliefert, dass der Prophet sagte: „Wer den Ramadân fastet und ihm sechs Tage vom Schawwâl folgen lässt, (bekommt Belohnung) als ob er das Leben lang fastet.“ Überliefert von Muslim.

 

In den Handlungen der Sunna des Propheten gibt es keinen Anhaltspunkt, auf welche Weise der Prophet diese sechs Tage fastete, das heißt, es gibt nur die Aussage des Propheten ohne Beschreibung, wie er diese sechs Tage fastete. Wir bestätigen oder verneinen also nur, was auch in den Hadîthen vorkommt.

 

Es ist keine Voraussetzung in der Sunna des Propheten , dass er eine Sache sagte und gleichzeitig auch tat, so gibt es beispielsweise keinen Hadîth vom Propheten , der über das Sich-Zurückziehen in die Moschee im Monat Ramadân spricht, jedoch sehen wir dies als Sunna an, da der Prophet dies zu tun pflegte.

 

Zur Sunna gehört also auch, was vom Propheten nur ausgesprochen wurde, weil es vielleicht ein Hindernis bei der Verrichtung gab oder er verdeutlichen wollte, dass es erlaubt ist, diese Handlung zu unterlassen, wie z.B. das Duhâ-Gebet (Vormittagsgebet). In einem authentischen Hadîth von Â`ischa wird berichtet, dass sie den Propheten niemals sah, wie er dieses Gebet verrichte, obwohl es viele andere authentische Hadîthe gibt, die auf den Vorzug des Duhâ-Gebets hinweisen.

 

Die Gesamtheit der Gelehrten ist sich einig, dass es erwünscht ist, die sechs Tage von Schawwâl ununterbrochen nach Ramadân zu fasten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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