Das rechtliche Urteil, wenn man im Ramadân ejakuliert, ohne Geschlechtsverkehr ausgeübt zu haben
Fatwâ-Nummer: 139211

  • Fatwâ-Datum:12-8-2010
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Frage

Eines Tages, als ich im Ramadân fastete, kam es dazu, dass ich nachmittags meine Frau liebkoste, worauf sich unsere Geschlechtsorgane berührten, ohne einzudringen. Diese Berührung führte dazu, dass ich ejakulierte. Bin ich nun dazu verpflichtet, neben dem Nachholen noch eine Sühne zu leisten?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Das Vorspiel während des Tages ist im Ramadân verboten. Führt es zur Ejakulation, auch wenn kein Geschlechtsverkehr statt fand, dann muss man diesen Tag nachfasten und die Tat aufrichtig bereuen. Hinsichtlich der Frage, ob derjenige, der im Ramadân sein Fasten absichtlich bricht, dazu verpflichtet ist, neben dem Nachholen des Fastens noch eine Sühne zu leisten, so meinen die meisten Rechtsgelehrten, dass er nicht dazu verpflichtet ist. Auf Grund dessen sollst du reumütig zu Allâh zurückkehren und diesen Tag nachfasten. Du brauchst aber keine Sühne zu leisten.

 

Allâh weiß es am besten.

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