Beim Tamattu Hadsch für eine Person und Umra für eine andere Person verrichten
Fatwâ-Nummer: 14048

  • Fatwâ-Datum:31-7-2017
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, wenn man den Tamattu-Hadsch vollzieht, den Hadsch für eine Person und die Umra für eine andere Person zu beabsichtigen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass man den Tamattu-Hadsch vollzieht und dabei den Hadsch stellvertretend für eine Person und die Umra für eine andere Person beabsichtigt, allerdings unter der Bedingung, dass man den Hadsch und die Umra schon einmal für sich selbst vollzogen hat. Der schafiitische Gelehrte Schamsuddîn Ar-Ramlî sagte: "Für die Pflichtmäßigkeit eines Opfertieres ist es nicht erforderlich, den Tamattu-Hadsch zu beabsichtigen, dass man beide Anbetungshandlungen (Hadsch und Umra) für die gleiche Person vollzieht oder dass derjenige am Leben ist, den man in der Anbetungshandlung vertritt." Der schafiitische Gelehrte Asch-Schabramilsî erklärte diesen Satz: "beide Anbetungshandlungen (Hadsch und Umra) für die gleiche Person vollzieht" und sagte: "Es bedeutet, dass das Opfertier (beim Tamattu-Hadsch) obligatorisch ist, auch wenn beide rituellen Handlungen (der Hadsch und die Umra) nicht für den Hadschi selbst beabsichtigt sind, oder wenn eine davon für ihn und die andere für eine andere Person beabsichtigt ist."

 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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