Meinungen der Gelehrten über denjenigen, der dem Vorbeter in der Niederwerfung anlässlich der Rezitation nicht folgt
Fatwâ-Nummer: 15548

  • Fatwâ-Datum:10-1-2017
  • Bewertung:

Frage

Ich und viele andere Betende haben die Niederwerfung anlässlich der Rezitation hinter dem Vorbeter nicht durchgeführt.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Gelehrten sind sich über die Beurteilung des Gebets des hinter dem Vorbeter Betenden uneinig, wenn er seinem Vorbeter bei der Rezitationsniederwerfung nicht folgt. Einige von ihnen sind der Meinung, dass das Gebet dadurch nicht ungültig wird, weil die Rezitationsniederwerfung nicht zu den eigentlichen Gebetshandlungen gehört, bei denen man dem Vorbeter folgen muss, man soll hierin dem Imâm eher aus anderen Gründen folgen. Sie meinen weiter: Eine Pflichthandlung, die keine Bedingung ist, zu unterlassen, hat nicht zur Folge, dass das Gebet ungültig wird.

 

Einige andere Gelehrte vertreten indes die Ansicht, dass das Gebet des hinter dem Vorbeter Betenden ungültig wird, falls er seinem Vorbeter bei der Niederwerfung anlässlich der Rezitation nicht folgt, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Und wenn er [der Vorbeter] sich niederwirft, dann werft euch nieder!…“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Davon ausgehend stellen wir fest, dass die Gültigkeit dieses Gebets, wovon in der Frage die Rede ist, umstritten ist, und daher soll es vorsichtshalber wiederholt werden.

 

Die Ungültigkeit des Gebets ist jedoch, falls der hinter dem Vorbeter Betende seinem Vorbeter bei der Rezitationsniederwerfung nicht folgt, davon abhängig, ob dies ohne einen Entschuldigungsgrund geschieht. Wenn es dafür indes einen Entschuldigungsgrund gibt, wird das Gebet nicht ungültig. An-Nawawî sagte in seinem Werk Al-Madschmû: „Wenn der Vorbeter sich niederwirft, ohne dass der hinter ihm Betende davon weiß, bis der Vorbeter sich von der Niederwerfung wieder erhebt, dann ist das Gebet des hinter ihm Betenden nicht ungültig, weil dieser wegen eines Entschuldigungsgrunds zurückblieb.“   

 

Und Allâh weiß es am besten!

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