Was hat Priorität: Die Aussage des Arztes oder die Forderung der kranken Mutter?
Fatwâ-Nummer: 15585

  • Fatwâ-Datum:13-3-2019
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Frage

As-Salâm alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh!
Meine Großmutter mütterlicherseits ist verstorben und meine Mutter bat mich darum, einen Scheich bezüglich folgender Angelegenheit zu Rate zu ziehen: Bevor ihre Mutter starb, bat sie um Wasser, sie verwehrte es ihr jedoch. Sie verlangte außerdem von ihr, ihre Kleidung zu wechseln, jedoch wechselte meine Mutter ihr die Kleidung nicht. Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass die Krankenschwester von meiner Mutter verlangte, ihr kein Wasser zum Trinken zu geben und ihre Kleidung nicht zu wechseln. Ist dies bedenklich für meine Mutter, ehrenwerter Scheich? Wie kann sie dafür büßen, wenn es dies ist?
Helfen Sie mir! Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn der Kranke auf dem Sterbebett von einem seiner Verwandten oder von anderen etwas verlangt, wie beispielsweise Wasser zum Trinken oder Essen oder anderes, und der Arzt dazu rät, dies dem Kranken nicht zu geben, dann sollte man in dieser Angelegenheit gewiss die Aussage des Arztes befolgen. Derjenige, der die Meinung des Arztes befolgt, braucht keine Bedenken zu haben, begeht keine Sünde und braucht nicht zu büßen. Denn der Arzt weiß ja besser über das Wohl des Kranken Bescheid als der Kranke selbst.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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