Wie beurteilt der Islâm das Beschenken einer Person mit Fleisch des Opfertieres, obwohl diese eine Bid'a praktiziert?
Fatwâ-Nummer: 165307

  • Fatwâ-Datum:12-10-2011
  • Bewertung:

Frage

Darf ich jemandem, der eine Bid'a (unerlaubte Neuerung in der Religion des Islâm) praktiziert, indem er nicht den Überzeugungen der Leute der Sunna entspricht, vom Fleisch des Opfertieres geben? Er ist arm und ich kenne ihn nicht persönlich. Das Einzige, was ich über ihn weiß, ist seine Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung.

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Den allgemeinen Beweisen nach ist es bedenkenlos möglich, einer Person, die eine Bid'a praktiziert, vom Fleisch des Opfertieres in Form eines Almosens zu geben. Zu den Beweisen gehört folgende, von Abû Huraira überlieferte Aussage des Propheten : „In jeder frischen Leber ist eine Belohnung.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.

 

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs