Man verrichtet die Umra und trägt dabei aus Unwissenheit eine Hose
Fatwâ-Nummer: 165367

  • Fatwâ-Datum:13-10-2011
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Frage

Ich habe die Umra verrichtet und dabei aus Unwissenheit eine Hose getragen. Muss ich dafür eine Sühne leisten? Ich habe nach dieser Umra geheiratet und weder davor noch danach eine Umra verrichtet. Ist mein Heiratsvertrag gültig?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Pilger, der sich im Ihrâm-Zustand (Pilgerweihe) befindet, darf nur eine Hose tragen, wenn er keine Ihrâm-Kleidung findet. Dies beweist ein Hadîth von Ibn Abbâs im Sahîh-Werk von Al-Buchârî. Wenn du dies aber aus Unwissenheit getan hast, liegt auf dir keine Sünde und musst du auch keine Ersatzleistung erbringen. Allâh der Erhabene sagt: „Es ist kein Vergehen für euch, worin ihr einen Fehler begeht, sondern das, was eure Herzen absichtlich tun, und Allâh ist stets vergebend, allbarmherzig.“ (Sûra 33:5).

 

Dein Heiratsvertrag ist zweifelsfrei gültig, solange du diesen nicht im Ihrâm-Zustand geschlossen hast. Dem Pilger, der sich im Ihrâm-Zustand befindet, ist dies nämlich verwehrt, wie ein Hadîth von Uthmân in den beiden Sahîh-Werken beweist.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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