Die Strafe von Leuten, die Zinâ und Analverkehr begehen, zu vergegenwärtigen, ist eine Abschreckung für jeden, der ein Herz hat
Fatwâ-Nummer: 16688

  • Fatwâ-Datum:11-10-2018
  • Bewertung:

Frage

Wie kann man (verbotene) sexuelle Handlungen meiden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Verbotene sexuelle und andere schlechte Taten kann der Muslim meiden, indem er sich die schwere und sichere Strafe, die Allâh diesen Sündern androht, vergegenwärtigt; vor allem die Strafe für Menschen, die außerehelichen Geschlechtsverkehr und Analverkehr begehen. Es wurde nämlich von schwerwiegenden und unerträglichen Strafen für das Begehen solcher Sünden berichtet, die jeden, der sich diese Strafen bewusst macht, davon abschrecken und zum Aufhören veranlassen, damit man sich vor der großen Gefahr rettet, die einem am Tag der Auferstehung bevorsteht.

Dabei ist die Strafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr keinesfalls auf das Jenseits beschränkt, vielmehr könnte Allah diejenigen, die außerehelichen Geschlechtsverkehr begehen, auch im Diesseits bestrafen. Ibn Mâdscha überlieferte in seiner Hadîth-Sammlung, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Immer wenn in einem Volk Unmoralisches offenkundig ausgeübt wird, breiten sich in ihm Pest und Leiden aus, die bei dessen Vorfahren nicht vorhanden waren.“ Heutzutage ist das in vielen Ländern der Fall, in denen sich das früher gar nicht bekannte Aids seuchenartig verbreitet hat.


Wir wollen den Fragesteller an die Geschichte des jungen Mannes erinnern, der den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) um Erlaubnis zum außerehelichen Geschlechtsverkehr bat. Da fragte der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihn: „Wünschst du das deiner Mutter?“ Er erwiderte: „Nein, bei Allâh, möge Allâh mich für dich opfern!“ Er sagte: „So auch die Menschen, sie wünschen es nicht ihren Müttern. Wünschst du es deiner Tochter?“ Er erwiderte: „Nein, bei Allâh, o Gesandter Allâhs, möge Allâh mich für dich opfern!“ Er erwiderte: „So auch die Menschen, sie wünschen es nicht ihren Töchtern...“ (Überliefert von Ahmad.)

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein Muslim, wenn er sich die angedrohten Strafen für diese Sünde vergegenwärtigt und sich ebenso dessen bewusst ist, dass er andere nicht angreifen und ihre Ehre nicht besudeln darf, genauso wie er es nicht mag, dass andere ihn angreifen und seine Ehre besudeln, wird er diese schlechten Taten nicht begehen.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs