Aufnehmen eines Zinskredits ist in diesem Fall nicht notwendig
Fatwâ-Nummer: 16959

  • Fatwâ-Datum:24-12-2014
  • Bewertung:

Frage

Ich bin ein junger Mann, der seit drei Jahren islâmisch verheiratet ist. Damit meine ich, dass meine Verlobte meine Frau gemäß der Sunna Allâhs und der Seines Gesandten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ist. Wir waren alleine zusammen und das Resultat daraus ist eine Schwangerschaft. Sie ist seit ungefähr einem Monat schwanger und wir möchten nun schnellstmöglich heiraten, also die Hochzeitsfeier veranstalten, um einen Skandal zu vermeiden. Ich habe bereits gesagt, dass ich das Geld dafür besitze, finde aber niemanden, der mir ohne Zinsen Geld leiht. Darf ich einen Zinskredit aufnehmen, da dies für mich äußerst notwendig ist? Es geht darum, die Schwangerschaft vor der Heirat zu verbergen. Bitte helfen Sie mir, bevor die Zeit vergeht. Ich habe keine andere Möglichkeit.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn der islâmische Heiratsvertrag zwischen dir und dieser Frau unter Einhaltung aller Bedingungen und Grundlagen geschlossen wurde, dann ist sie deine Ehefrau und es besteht kein Problem in dem, was du getan hast. Allerdings wäre es besser gewesen, es nicht zu tun, bis die Hochzeitsfeier vorüber ist, weil dies der Tradition der Menschen entspricht.

Nachdem nun geschehen ist, was geschehen ist, darfst du keinen zinsbelasteten Kredit aufnehmen, weil keine dringende Notwendigkeit besteht.

 

Suche nach einem frommen Mann, von dem du dir den Betrag leihen kannst. Oder bitte deine Ehefrau und deren Familie um Geduld, bis Allâh dich mit genügend Geld versorgt. Wenn du dazu in der Lage bist, so schnell wie möglich eine bescheidene Hochzeitsfeier abzuhalten, dann beeile dich damit. Wenn nicht, dann gibt es keinen Grund, die Sünde eines zinsbelasteten Kredits auf sich zu laden. Es ist nicht einmal etwas Bedrängendes, solange du mit dieser Frau einen die Bedingungen erfüllenden Vertrag geschlossen hast.

 

Und vergiss niemals, an die Tür des Edlen und Makellosen zu klopfen, denn Er enttäuscht denjenigen, der Ihn anruft, nicht.


Wir bitten Allâh darum, dir zu helfen, deine Angelegenheiten zu erleichtern und dir das Tor zum Guten zu öffnen!

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs