War der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nie zornig?
Fatwâ-Nummer: 172943

  • Fatwâ-Datum:19-10-2021
  • Bewertung:

Frage

Warum regte sich das Herz des Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) niemals auf?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Falls du damit meinst, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich niemals ärgerte, so stimmt dies nicht. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war gewiss ein Mensch wie alle Menschen auch, der mitunter zufrieden war und sich mitunter ärgerte. Allerdings war er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) der Mensch mit der vollkommensten und besten Wesensart. Sein Ärger bewirkte nicht, dass er jemandes Rechte überging. Abdullâh ibn Amr sagte: „Ich schrieb alles auf, was ich vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hörte, und wollte es auswendig lernen. Die Quraisch verboten es mir und sagten: ‚Du schreibst alles auf, was du vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hörst, wobei der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ein Mensch ist, der im Ärger und bei Zufriedenheit spricht!‘ Hierauf unterließ ich das Schreiben und berichtete dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) davon. Da sagte er: ‚Schreib! Denn bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, ich habe nur Wahres von mir gegeben!‘“ (Ahmad und Abû Dâwûd).

 

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rächte sich niemals für persönliche Angelegenheiten. Vielmehr übte er Geduld, verzieh und entschuldigte, es sei denn, es handelte sich um ein Recht Allâhs des Hocherhabenen. In diesem Fall übte er Vergeltung um Allahs des Allmächtigen und Majestätischen willen. Âischa berichtete: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schlug niemals einen seiner Bediensteten mit der Hand und auch keine Frau. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schlug niemals irgendetwas mit seiner Hand, außer im Kampf um Allâhs willen. Wenn er zwischen zwei Angelegenheiten wählen musste, zog er immer die ihm genehmere vor, außer es handelte sich um eine Sünde. Handelte es sich um eine Sünde, so war er der von den Sünden am weitesten entfernte Mensch. Er übte keine Vergeltung für persönliche Angelegenheiten, die ihn betrafen, sondern lediglich dann, wenn die Heiligkeit Allâhs des Allmächtigen und Majestätischen verletzt wurde.“   

 

Es gibt sehr viele Beispiele dafür, dass er sich um Allâhs des Hocherhabenen willen ärgerte, selbst über die nächsten Verwandten. Hierzu zählt sein Ärger über Usâma, als dieser Fürsprache für Al-Machzumiyya einlegen wollte, die Diebstahl begangen hatte. Und auch sein Ärger über Alî , als er sah, dass dieser ein Gewand mit gelben Seidenstreifen trug. Und sein Ärger über Mu’âdh, als dieser als Vorbeter das Gebet bei seinem Volk in die Länge zog.

 

Es gibt viele Berichte, die im Ergebnis besagen, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich ab und an ärgerte. Er ärgerte sich allerdings einzig mit Recht und überging dabei keine Rechte von anderen. Er übte keine Vergeltung für persönliche Angelegenheiten, sondern vielmehr um Allahs des Allmächtigen und Majestätischen willen. Möge Allâh ihn in Ehren halten, ihm Wohlergehen schenken und ihn segnen! Und möge Er es uns gelingen lassen, ihn uns zum Vorbild zu nehmen und seiner Leitung zu folgen, die ja die beste Leitung ist!

 

Und Allâh weiß es am besten!

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