Bei welchen Schäden es zulässig ist, sich einer Schönheitsoperation zu unterziehen
Fatwâ-Nummer: 17359

  • Fatwâ-Datum:8-3-2022
  • Bewertung:

Frage

Wie ist die Durchführung einer Operation zu beurteilen, bei der Allâhs Schöpfung verändert wird, der Patient jedoch seelisch an seinem jetzigen Aussehen leidet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Allâh der Erhabene sagt über den Satan und dessen Anhängerschaft, die von Seiner Anweisung abhalten: „Sie rufen außer Ihm nur weibliche (Gottheiten) an, und sie rufen nur einen rebellischen Satan an. Allâh verfluchte ihn. Und er sagte: ‚Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen, und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allâhs Schöpfung ändern.‘ Wer sich den Satan außer Allâh zum Schutzherrn nimmt, der hat fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten.“ (Sûra 4:117-119). Die Veränderung der Schöpfung Allâhs zählt also zur Befolgung der Befehle des Satans. Und der Satan ist ein Feind. Und Feinde befehlen lediglich Schlechtes. Ferner berichtete Ibn Mas´ûd, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh verfluchte die Tätowiererinnen, die sich tätowieren Lassenden, die sich die Augenbrauen zupfen Lassenden, die sich, um schön auszusehen, die Zähne Feilenden und diejenigen, die Allâhs Schöpfung verändern“ (Al-Buchârî und Muslim). Der erwähnte Vers und dieser Hadîth besagen eindeutig, dass es nicht erlaubt ist, etwas in der Weise an Allâhs bestehender Schöpfung zu verändern, dass diese Veränderung weiterhin bestehen bleibt. Die Gelehrten nehmen von diesem Veränderungsverbot jedoch medizinische Eingriffe aus, die unternommen werden, um einen Defekt zu beseitigen, wie beispielsweise bei jemandem, von dem ein Körperteil abgetrennt ist, mit dem er erschaffen wurde, oder bei einem Unfall oder einer Krankheit, durch die ein Defekt entstand. In diesen Fällen ist es erlaubt, diesen Defekt medizinisch zu behandeln und zu beheben. Imâm At-Tabarî sagte: „Der Frau ist es nicht erlaubt, um für den Ehemann oder andere Personen schön auszusehen, etwas an ihrem Naturell zu verändern, mit dem Allâh sie mit einem Zusatz oder einem Mangel erschaffen hat, wie beispielsweise eine Frau, die zusammengewachsene Augenbrauen hat und dazwischen etwas davon entfernt, um die Menschen denken zu lassen, es existierten dort keine Haare, oder der umgekehrte Fall; oder eine Frau, die einen zusätzlichen oder langen Zahn hat und diesen herausziehen oder etwas davon abtrennen lässt … Hiervon ausgenommen sind Umstände, durch die ein Schaden oder eine Belästigung entsteht, wie beispielsweise bei einer Frau, die einen zusätzlichen oder einen zu langen Zahn hat, der sie beim Essen behindert, oder einen zusätzlichen Zeh, der sie belästigt oder ihr schmerzt. In diesen Fällen ist ein Eingriff erlaubt. Für Männer gilt hinsichtlich des zuletzt erwähnten Punktes dasselbe wie für Frauen“ (Kommentar von Ibn Hadschar Al-Asqalânî zu Al-Buchârî Band 11, Seite 375). Und Allâh weiß es am besten!

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