Es gehört zur Sunna, das Duhâ-Gebet kurz zu verrichten
Fatwâ-Nummer: 18425

  • Fatwâ-Datum:26-2-2017
  • Bewertung:

Frage

Muss man das Duhâ-Gebet wie das freiwillige Nachtgebet verlängern, oder soll man es in Form kurzer Gebetsteile verrichten? Und danke!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es gehört zur Sunna, das freiwillige Nachtgebet zu verlängern und das Duhâ-Gebet kurz zu verrichten, wie der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) es zu tun pflegte. Denn es ist von Al-Buchârî überliefert, dass Umm Hânî sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam am Tage der Einnahme von Makka in mein Haus. Er verrichtete die rituelle Ganzkörperwaschung und verrichtete anschließend ein Gebet aus acht Rak'as. Ich sah kein kürzeres Gebet als dieses, die Verbeugung und die Niederwerfung führte er trotzdem vollkommen aus.“

 

Und Allâh weiß es am besten!