Blutung nach einer Fehlgeburt
Fatwâ-Nummer: 19494

  • Fatwâ-Datum:12-6-2012
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Frage

Wie verhält es sich mit dem rituellen Gebet einer Frau, deren Schwangerschaft nach 90 Tagen abbricht?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn der abgegangene Embryo menschliche Formen aufweist, gilt das nach der Fehlgeburt austretende Blut als Wochenfluss. Die Frau verrichtet das rituelle Gebet so lange nicht, bis es aufhört, außer es überschreitet 40 Tage. Wenn es aufhört oder diese Frist überschritten wird, verrichtet sie eine Ganzkörperwaschung und verrichtet das rituelle Gebet, fastet usw.

 

Unter den Gelehrten ist die Meinung vertreten, dass der Embryo nach 81 Tagen menschliche Formen annimmt.

 

Da die Fragende berichtet, dass die Fehlgeburt nach 90 Tagen stattgefunden hat, handelt es sich demnach um einen entwickelten Embryo. Daher betet, fastet und verrichtet sie weitere Anbetungshandlungen nicht, bis der Wochenfluss aufhört oder 40 Tage überschritten sind.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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