Diese Handlung ist in diesem Fall eine Scheidung und gleichzeitig eine Sünde
Fatwâ-Nummer: 21825

  • Fatwâ-Datum:1-5-2019
  • Bewertung:

Frage

Wir leben in Großbritannien. Die Regierung unterstützt die hier Lebenden finanziell, wenn man keine Arbeit findet. Allerdings möchten viele Muslime mehr verdienen und erklären deshalb ihre Ehefrauen für geschieden. Damit meine ich, dass sie der Regierung sagen, sie hätten sich von ihren Ehefrauen geschieden oder hätten sich gestritten und würden nun getrennt leben. Dabei leben sie aber mit ihren Ehefrauen zusammen und lügen nur, um mehr Geld zu erhalten. Man erhält 20 Pfund mehr, wenn man nicht mit seiner Ehefrau zusammen lebt. Ihre Ehefrauen sind bei der Regierung als von den Ehemännern im Streit geschieden registriert. Wenn sie dann schwanger sind, werden sie gefragt, von wem. Dann sagen sie, dass sie nicht von ihrem Ehemann schwanger geworden sind, sondern von einem anderen Liebhaber. Dies geht soweit, dass die Christen eine schlechte Vorstellung vom Islâm erhalten. Gilt dies als Scheidung oder nicht? Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wer eindeutig die Scheidungserklärung ausspricht oder aufschreibt, der ist geschieden, ob er es nun ernst meint oder nur spielt. Seine Absicht, er wolle die Scheidungserklärung gar nicht, nutzt ihm nichts, weil die Scheidung zu den Dingen gehört, die sowohl im Ernst als auch im Spaß eintreten.

 

Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha überlieferten mit einer akzeptablen  Überlieferungskette von Abû Huraira (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Drei sind bei Ernst ernst und bei Spaß ernst: Die Ehe, die Scheidung und die Rücknahme.“

Al-Chattâbî überliefert den Konsens der Gelehrten, dass die eindeutige Aussprache der Scheidungserklärung von einem erwachsenen Menschen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gültig ist und dass ihm seine Worte „Ich habe nur Spaß gemacht“ oder „Ich habe die Scheidung nicht beabsichtigt“ etc. nichts nutzen.

Dies gilt unter der Bedingung, dass man die Scheidungserklärung eindeutig ausspricht. Wenn der Ehemann etwas artikuliert, was die Scheidungserklärung, aber auch etwas anderes bedeuten könnte, wie „wir haben uns getrennt“ oder „wir haben uns gestritten“, dann ist es islâmisch gesehen keine Scheidungserklärung, solange er nicht die Absicht dazu fasste.

 

Somit ist die in der Frage beschriebene Handlung eine Scheidung und gleichzeitig eine Sünde wegen der Lüge und des Betrugs. Dies muss man bereuen und den Heiratsvertrag erneuern, solange dies nicht bereits die dritte Scheidungserklärung war. Die Kinder werden dem Vater zugerechnet, weil Zweifel bestehen.

Diese Leute sollen wissen, dass es dem Muslim nicht erlaubt ist zu betrügen oder zu lügen. So mit den Nichtmuslimen umzugehen, ist noch schlimmer als mit den Muslimen, weil hier zur Sünde des Betrugs und der Lüge noch das Abhalten vom Weg Allâhs hinzukommt. Der Nicht-Muslim betrachtet den Islâm durch den Charakter der Muslime. Wenn er ihn schlecht sieht, hält ihn dies davon ab den Islâm anzunehmen und bringt ihn dazu, seine Anhänger zu hassen. Allâh der Majestätische sagt über die verbleibenden Anhänger der Schrift zur Zeit der Entsendung des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „O die ihr glaubt, viele von den Gelehrten und den Mönchen verschlingen fürwahr den Besitz der Menschen auf nichtige Weise und halten von Allâhs Weg ab.“ (Sûra 9:34).

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs