Die Beine in Richtung des Qurâns ausstrecken ist missbilligt
Fatwâ-Nummer: 226750

  • Fatwâ-Datum:7-10-2020
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Frage

Ich habe einen alten Mann in der Moschee gesehen, der seine Beine in Richtung eines Regals mit Qurânausgaben ausstreckte. Wie lautet die islâmische Regelung dazu?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn jemand, sei er jung oder alt, beabsichtigt, die Füße in Richtung eines Qurânexemplars auszustrecken, so ist es nach manchen Gelehrten verboten (makrûh tahrîman; bei Hanafiten ein De-facto-Verbot mit schwächerer Beleglage als harâm – Anm. d.Ü.). Deshalb solltest du diesen Mann darauf hinweisen, seine Beine nicht in diese Richtung auszustrecken. In der Fiqh-Enzyklopädie heißt es: „Was das Ausstrecken der Beine in Richtung eines Qurânexemplars anbelangt, so haben die hanafitischen Gelehrten, wie es Ibn Abidîn erwähnt, folgende Auffassung: ‚Es ist verboten (makrûh tahrîman), beide Beine oder nur eines absichtlich und ohne Entschuldigungsgrund auszustrecken. Dies gilt für Erwachsene wie für Kinder. Die Hanbaliten haben es als missbilligt (makrûh) bezeichnet, so z.B. der Gelehrte Al-Buhûtî Al-Hanbali in Kasschâf Al-Qinâ’ bi-Scharh Al-Iqnâ.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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