Verzicht auf einen Teil der Brautgabe, ohne dass der Vater der Braut etwas davon weiß
Fatwâ-Nummer: 24043

  • Fatwâ-Datum:20-6-2019
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Frage

Es haben bereits mehrere religiöse Jungen mit gutem Charakter um meine Hand angehalten. Doch mein Vater stellt finanzielle Bedingungen, die die Möglichkeiten der jungen Männer, die um meine Hand anhalten, überschreiten. Denn er fordert eine große Menge an Gold, die mir die Jungen geben sollen. Ist es daher erlaubt, dass ich meinem Vater sage, dass der Junge Gold in der von meinem Vater geforderten Menge gekauft hat, obwohl der Junge Gold in einem geringeren als den von meinem Vater geforderten Wert gekauft hat? Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 


Es gibt keinen Meinungsunterschied unter den Gelehrten, dass es niemandem außer dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gestattet ist, ohne Brautgabe zu heiraten. Es muss unbedingt eine Brautgabe vorliegen, auch wenn sie gering ist; ja, sogar wenn sie einen anerkannten Nutzen aufweist, wie zum Beispiel, dass man die Ehefrau etwas vom Qurân lehrt.

 

Der Islâm empfiehlt die Erleichterung der Heirat und hält dazu an. Und ebenso steht es der Ehefrau zu, nach dem Abschließen des Ehe-Vertrags einen Teil der Brautgabe entfallen zu lassen. Zudem steht es ihr zu, ihrem Gatten die Brautgabe vollständig oder teilweise zu geben. Denn Allâh der Erhabene sagt: „Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohl bekömmlich und zuträglich.“ (Sûra 4:4).

 

Daher steht der Schwester, die die Frage gestellt hat, nichts im Wege, wenn sie einen Teil ihrer Brautgabe entfallen lässt, falls es sich dabei um das handelt, was als Brautgabe bezeichnet wird. Wenn es sich bei diesem Gold also um etwas anderes als die Brautgabe handelt, dann ist es noch eher gestattet.

 

Es steht der Schwester zu, gegenüber ihrem Vater Wortspiele anzuwenden, also Worte, die zweideutig sind, aber keine Lüge enthalten, indem sie beispielsweise zu ihm sagt: „Er hat das geforderte Gold gekauft.“ Dabei beabsichtigt sie das, was von ihr „gefordert“ wird. Diese oder ähnliche Wortspiele kann sie anwenden.

 

Umar ibn Al-Chattâb sagte: „In den Wortspielen findet sich, was den Muslim der Lüge unbedürftig macht.“ (Überliefert von Al-Buchârî in seinem Werk Al-Adab Al-Mufrad; von Al-Albânî für authentisch befunden)

 

Und Allâh weiß es am besten!

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