Erklärung des Qurânvers „Wer sich aber von Meiner Ermahnung abwendet, der wird ein beengtes Leben führen“ (Sûra 20:124)
Fatwâ-Nummer: 241435

  • Fatwâ-Datum:1-12-2020
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Frage

Meine Frage bezieht sich auf den Qurânvers „Wer sich aber von Meiner Ermahnung abwendet, der wird ein beengtes Leben führen“ (Sûra 20:124). Bezieht sich dies auf das Leben im Diesseits?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die im Qurânvers erwähnte Androhung gegenüber dem, der sich von der Erinnerung Allâhs abwendet, bezieht sich nach vielen Tafsîr-Gelehrten auf das Diesseits. Andere meinten, es gehe hier um die Welt des Grabes (Barzach). In dem Werk „At-Tahrîr wa t-Tanwîr“ heißt es: „Eine Auswirkung für denjenigen, der sich von der Rechtleitung Allâhs abwendet, ist, dass sein Zustand im Diesseits und im Jenseits gestört ist. Mit dem Wort Ma‘îscha ist Zeitspanne des Lebens gemeint.“

 

Ibn Kathîr sagte: „Der Versteil ‚Wer sich aber von Meiner Ermahnung abwendet’ bedeutet: Wer meinem Befehl zuwiderhandelt und dem, was ich auf meinen Gesandten herabgesandt habe, sodann sich von der Ermahnung abwendet, so tut, als ob er sie vergessen habe und etwas anderes als Leitung annimmt. ‚(…) der wird ein beengtes Leben führen‘: Also im Diesseits, wo er keine Ruhe findet, keine Weite in der Brust spürt, sondern diese aufgrund seines Irregehens eng und bedrückt ist – selbst wenn er äußerlich im Wohlstand lebt und als Kleidung, Speise, Wohnung alles hat, was er begehrt. Solange sein Herz nicht aufrichtig in der Überzeugung und der Rechtleitung verankert ist, lebt er in Unruhe, Verwirrtheit und Zweifel. Er bleibt hin- und hergerissen in dieser Unsicherheit und das gehört zum beengten Leben.“

 

As-Sa’dî schreibt: „‚(…) der wird ein beengtes Leben führen‘” bedeutet, dass Wir ihn als Strafe ein enges und beschwertes Leben führen lassen, das für ihn nur eine Qual darstellt. Der Ausdruck ‚Al-Ma‘ischa Ad-dank‘ wurde auch als Grabesstrafe verstanden, da ihm das Grab eng wird und es ihn zusammenpresst, so dass er dort Qual erleidet. Dies als ein Ausgleich für seine Abwendung von der Erinnerung an seinen Herrn.”

 

Sayyid Qutb schreibt in Ad-Dhilâl: „Ein Leben, das abgeschnitten ist von der Verbindung zu Allâh und seiner weiten Barmherzigkeit, ist beengt, egal wie sehr man über Wohlstand und Lebensunterhalt verfügt. Es ist beengt, weil der Kontakt zu Allâh unterbrochen ist und die Ruhe Seines Schutzes fehlt. Es ist die Enge der Verwirrung, der Unruhe und des Zweifels; die Enge von Gier und Ängstlichkeit: Gier bezüglich dem, was man in der Hand hat und ängstliche Vorsicht davor, dies zu verlieren. Es ist die Enge, die aus dem Hinterhereilen hinter den ständig auftauchenden Begierden resultiert und aus der Sorge, dass etwas entgehen könne. Das Herz spürt keine wirkliche Ruhe und Stabilität außer im Schutze Allâhs. Es fühlt keine vertrauensvolle Ruhe, außer wenn es festhält an der festen Handhabe (der Beziehung zu Allâh bzw. dem Qurân; A. d. Ü.), bei der es kein Reißen gibt.”

 

Wer sich abwendet von der Erinnerung an Allâh und seiner Religion, lebt in Unruhe und Sorge, egal was er in dieser Welt besitzt. Ganz im Gegensatz zum gläubigen Mu‘min, der vom Versprechen Allâhs des Erhabenen und dem Treffen mit Ihm überzeugt ist. Dieser lebt in Herzensruhe, seine Brust ist geweitet durch den Segen des Îmâns und die Bestätigung dessen, was Allâh versprochen hat – selbst wenn er nichts im Diesseits besäße.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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