Abtreibung des Embryos im Falle, dass er das Gehör der Mutter negativ beeinflusst
Fatwâ-Nummer: 25052

  • Fatwâ-Datum:3-7-2019
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Frage

Meine Frau ist schwanger gewesen und hat das Kind zur Welt gebracht. Und infolge der Schwangerschaft kam es zu einer Schwäche ihres rechten Ohres. Somit hat sie ihr Gehör verloren. Und nun hat meine Gattin festgestellt, dass sie [erneut] schwanger ist. Und es besteht die Angst, dass diese Schwangerschaft ihr zweites Ohr beeinträchtigen könnte, weil die Ärzte sagen, dass es zu einer Beeinträchtigung führen wird. Und sie ist nicht in der Lage, Medikamente zu nehmen, während sie schwanger ist. Gestattet die Scharia die Abtreibung des Embryos? Es ist zu beachten, dass er bereits circa eineinhalb Monate alt ist.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 


Es ist nicht erlaubt, den Embryo abzutreiben, wenn bereits vierzig Tage vergangen sind, es sei denn, es läge eine tatsächliche, festgestellte Gefahr für die Mutter vor. Und dieser Fall, nach dem gefragt wurde, gehört zu dieser Kategorie. Wenn also die Ärzte zu dem Entschluss kommen, dass die Mutter der Gefahr ausgesetzt ist, wegen der Schwangerschaft ihr Gehör zu verlieren, so ist es erlaubt, Embryo abzutreiben, vor allem weil ihm noch keine Seele eingehaucht wurde, also noch keine einhundertzwanzig Tage alt ist.

 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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