Für die Bitte der Frau an ihren Mann, einen Tag für ihre Bedürfnisse vorzubehalten, gibt es eine Bedingung
Fatwâ-Nummer: 26173

  • Fatwâ-Datum:15-11-2016
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Frage

Assalâmu Alaikum! Ich bin eine verheiratete Frau, mein Mann arbeitet selbstständig
als Männerfrisör. Er hat viele Kunden, die zu ihm nach Vereinbarung kommen. Er
nimmt sich keinen freien Tag, sogar freitags muss er arbeiten. Ich bin auch
berufstätig und habe freitags frei. Er erlaubt mir nicht, das Haus alleine zu
verlassen, weil er sich meinetwegen Sorgen macht, was ich auch respektiere.
Aber darf ich islâmisch gesehen von ihm verlangen, mir und unserer
zweimonatigen Tochter einen ganzen Tag zu widmen? Es ist zu erwähnen, dass er
erst gegen zehn Uhr abends mit der Arbeit fertig ist. Daher möchte ich wissen,
ob ich so etwas von ihm verlangen darf? Und wie ist es islâmisch zu beurteilen,
wenn er dies ablehnen sollte? Ich muss dazu sagen, dass er es nicht ablehnt, wenn
ich von ihm verlange, mit ihm irgendwohin zu gehen, aber das geht dann nur nach
elf Uhr, und zu dieser Zeit kann ich nicht, weil ich morgens ab sieben Uhr zur
Arbeit gehen und zwei Schichten machen muss, also bis sieben Uhr abends, und
daher nachts sehr müde bin. Ich bitte um baldige Antwort, vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Im Allgemeinen soll sich die Frau in ihrem Haus mit der Erziehung ihrer Kinder und ihrem Mann beschäftigen, damit alle die erstrebte Ruhe, Geborgenheit, Liebe und Barmherzigkeit erlangen. Das entspricht der angeborenen Natur der Frau. Da die Arbeit außer Hause hart und schwer für die Frau ist und dazu führt, mit fremden Männern zusammen zu sein und die Kinder und das Eheleben zu vernachlässigen, soll die Frau nur im Notfall draußen arbeiten, und nur wenn diese Arbeit ihrer Natur entspricht und in ihren Alltag passt. Sie muss in diesem Fall die religiösen Bestimmungen Allâhs des Erhabenen einhalten, sich gut bedecken und das verbotene Zusammensein oder Alleinsein mit fremden Männern vermeiden.

 

Wenn du diese Arbeit nicht nötig hast und wenn dein Mann für deine Bedürfnisse aufkommt, dann sollst du zu Hause bleiben, dort für deine Kinder und deinen Mann da sein und für ihre Ruhe und Geborgenheit sorgen. Diese Arbeit ist keineswegs weniger bedeutend als die Arbeit außer Hause, sie ist sogar besser und wichtiger, denn wenn die Frau außer Hause arbeitet, ist sie abends meistens ermüdet und nervös und ihr Mann ebenso; wo sollen sie dann ihre Ruhe finden?

 

Du hast deinem Mann gegenüber das Recht, dass er sich einen Tag frei nimmt, damit du deine Bedürfnisse oder Verwandtenbesuche erledigen kannst, solange das ihm nicht schadet. Aber da eure Arbeitszeiten wie oben erwähnt sind, musst du auch seine Arbeitsumstände berücksichtigen, denn das Eheleben beruht auf gegenseitigem Verständnis, Liebe und Barmherzigkeit.

 

Kurz gesagt: Wenn du nicht arbeiten musst, oder wenn diese Arbeit den islâmischen Prinzipien widerspricht, dann musst du diese Arbeit aufgeben und dich mit deinem Haus beschäftigen. Das wäre für euch beide besser. Es ist auch dein Recht, von deinem Mann zu verlangen, dir einen Tag zur Erledigung deiner erlaubten Bedürfnisse zu widmen, solange dies ihm nicht schadet.  

 

Und Allâh weiß es am besten!