Darf ein Direktor seinem Angestellten verbieten, freiwillige Gebete zu verrichten?
Fatwâ-Nummer: 27372

  • Fatwâ-Datum:23-5-2017
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Frage

Ich bin Angestellte in einem Privatunternehmen, meine Arbeitsbedingungen sind gut, doch in letzter Zeit war der Unternehmensleiter unzufrieden, weil ich so lange für das Mittagsgebet brauche, weil ich die freiwilligen Gebete verrichte. Wie Sie wissen, sind es insgesamt zehn Rak'as. Er meinte, er erlaube mir nur das Pflichtgebet und verzeihe mir nicht, freiwillige Gebete zu verrichten. Was soll ich tun?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Zuerst musst du darauf achten, dass deine Arbeit den islâmischen Kriterien entspricht und dass deine Arbeit nicht mit verbotenen Dingen verbunden ist. Wenn der Direktor nur das Pflichtgebet erlaubt, darfst du nicht wegen der freiwilligen Gebete zu spät zur Arbeit erscheinen, weil die Erfüllung der Arbeitsbedingungen eine Pflicht ist und freiwillige Gebete freiwillig sind. Wenn eine Pflicht mit einer freiwilligen Handlung in Konflikt gerät, ist die Pflicht vorzuziehen.

 

Du solltest ihm jedoch deine Situation erklären und ihn darum bitten dir zu erlauben, nur einige Minuten später zu kommen, um das Gebet mit den Sunna-Gebeten zu verrichten. Versuche, nicht allzu lang zu beten, damit du dich nicht zu sehr verspätest!

 

Wenn er damit nicht einverstanden ist, hast du die Wahl, dich daran zu halten oder die Arbeit zu kündigen oder die Sunna-Gebete erst zu Hause zu beten, wenn dies möglich ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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