Ist die Beschneidung für Erwachsene verpflichtend?
Fatwâ-Nummer: 27517

  • Fatwâ-Datum:13-4-2017
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Frage

Ich bin ein junger Muslim im Alter von 24 Jahren und wurde bis heute noch nicht beschnitten. Der Grund hierfür sind meine Eltern, die dies nicht veranlassten als ich noch klein war. Wie lautet das Urteil, falls ich unbeschnitten sterbe oder in diesem Zustand heirate? Ist dies harâm?
Dankeschön!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung für Männer besteht kein Meinungsunterschied unter den Gelehrten. Allerdings sind sie sich bei der Beurteilung uneinig, ob diese verpflichtend ist und derjenige, der sie unterlässt, eine Sünde begeht, oder ob sie eine Sunna ist und derjenige, der sie vollzieht, belohnt wird und derjenige, der sie unterlässt, nicht bestraft wird. Falls man die Aussagen der Gelehrten diesbezüglich erfahren möchte, verweisen wir auf die Fatwa Nummer 512.

 

Wie dem auch sei, du musst sie vollziehen, solange du dadurch keinen Schaden erleidest. Ibn Qudâma sagte: „Wenn ein Mann den Islâm annimmt und befürchtet, an der Beschneidung Schaden zu nehmen, ist er nicht dazu verpflichtet, da die rituelle Ganzwaschung, die rituelle Gebetswaschung und andere Angelegenheiten nicht verpflichtend sind, wenn man befürchtet, daran Schaden zu nehmen. Diese Handlungen sind bei weitem wichtiger (als die Beschneidung). Geht man jedoch davon aus, dass kein Schaden entsteht, so ist die Beschneidung verpflichtend.“

 

Wer als Erwachsener stirbt und nicht beschnitten wurde, obwohl er dazu imstande war, ist aufgrund der Vernachlässigung einer islâmischen Pflicht ein Sünder und darf nach seinem Tod nicht beschnitten werden, da mit dem Tod die Verpflichtung schwindet. Die Beschneidung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Ehe. Allerdings bleibt die Beschneidung für ihn verpflichtend, auch wenn er verheiratet ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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