Wann wird Arbeit als eine rituelle Handlung betrachtet?
Fatwâ-Nummer: 28532

  • Fatwâ-Datum:31-1-2019
  • Bewertung:

Frage

Gibt es einen ehrwürdigen Hadîth, der beweist, dass das Arbeiten eine rituelle Handlung ist?
Teilen Sie mir dies bitte mit! Möge Allâh Sie dafür belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es wurden verschiedene Hadîthe vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert, die zeigen, dass eine erlaubte Tätigkeit zur Erlangung von Versorgung dann zu einer guten Tat und Belohnung bringenden rituellen Handlung wird, wenn man damit Gehorsamkeit gegenüber Allâh beabsichtigt. Zu diesen Hadîthen zählt folgender Bericht von Ka'b ibn Udschra: „Ein Mann ging am Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vorbei. Die Gefährten des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sahen sein Durchhaltevermögen und seine Arbeitstätigkeit, was ihnen gefiel. Sie sagten: O Gesandter Allâhs, würde er dies nur (im Kampf) um Allâhs willen tun! Da entgegnete der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Falls er hinausging, um nach Versorgung für seine kleinen Kinder zu trachten, so geschah dies um Allâhs willen. Falls er hinausging, um nach Versorgung für sich selbst zu trachten, um nicht betteln zu müssen, so geschah dies um Allâhs willen. Falls er aus heuchlerischer Frömmelei und Prahlerei hinausging, so geschah dies auf dem Weg des Satans.“ (Überliefert von At-Tabarânî in seiner Hadîth-Sammlung Al-Ausat 6835). Scheich Al-Albânî erklärte diesen Hadîth in Sahîh Al-Dschâmi unter der Nummer 1428 für authentisch.

Der Hadîth zeigt, dass ein zur Einhaltung islâmischer ritueller Pflichthandlungen Verpflichteter, wenn er hinausgeht, um nach Versorgung für seine kleinen Kinder zu trachten oder um nach Versorgung für seine alten, greisen Eltern zu trachten, sprich um nach etwas zu trachten, mit dem er sie versorgen kann, dies um Allâhs willen erfolgt. Falls er hinausgeht, um nach Versorgung für sich selbst zu trachten, um seine Würde zu wahren, sprich um sich davor zu bewahren, die Menschen anzubetteln oder Verbotenes zu verschlingen, so geschieht dies ebenfalls um Allâhs willen und wird von Allâh belohnt und vergolten. Sein Hinausgehen entspricht in diesem Fall dem Hinausziehen zum Kampf um Allâhs willen. Falls er hinausgeht, und weder nach einer Pflicht noch nach einer wünschenswerten Handlung trachtet, sondern dies vielmehr aus heuchlerischer Frömmelei und Prahlerei vor den Menschen tut, so geschieht dies auf dem Weg des Satans.   

Und Allâh weiß es am besten!

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