Kann man das Ausspülen des Mundes (bei der rituellen Gebetswachung) unterlassen, wenn dies Blutungen verursacht?
Fatwâ-Nummer: 28648

  • Fatwâ-Datum:7-12-2017
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Frage

Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Ich bin ein junger Libyer im Alter von 26 Jahren und habe Ihnen bereits eine Frage gestellt, dass beim Fasten mein Mund blutet, wenn ich Wasser in den Mund nehme. Sie antworteten mir, dass dies mein Fasten ungültig macht. Ich möchte Sie nun fragen, wie ich das mit dem Gebet handhaben soll, sprich wie ich beten soll, wenn ich keine rituelle Gebetswaschung (Wudû) verrichte, da ich bei der rituellen Gebetswaschung mein Mund ausspülen muss. Soll ich fasten ohne zu beten und dann abends meine verpassten Gebete nachholen? Oder was soll ich tun? Möge Allah Sie mit allem Guten belohnen!
Was-Salâmu alaikum wa rahmatullâhi wa barakâtuh!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Ausspülen des Mundes ist laut fast allen Gelehrten eine Sunna. Bei der Meinung, dass es verpflichtend sei, ist diese Verpflichtung gemäß der folgenden Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wenn ich euch etwas anordne, dann tut es so gut ihr könnt! Und wenn ich euch etwas verbiete, dann unterlasst es!“ (Muslim und weitere) an die Fähigkeit dazu geknüpft. Wisse daher, dass du das Ausspülen des Mundes ohne Bedenken unterlassen kannst, wenn dies dazu führt, dass dein Mund blutet!

 

Und Allâh weiß es am besten!

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