Schwangerschaft befreit nicht von der Pflicht zum Gebet
Fatwâ-Nummer: 28998

  • Fatwâ-Datum:24-5-2017
  • Bewertung:

Frage

As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh! Lieber Bruder, kann eine Frau während der Schwangerschaft beten? Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Gebet ist für jeden Muslim ab der Geschlechtsreife Pflicht, wenn er im Vollbesitz seiner Geisteskräfte ist, egal ob Mann oder Frau. Für Frauen gilt eine Bedingung für die Gebetspflicht: Sie muss rein von der Menstruation und dem Wochenfluss sein. Während der Menstruation und des Wochenflusses muss sie nicht beten, ja ihr Gebet ist sogar ungültig. Sie muss es auch nicht nachholen, wenn der Blutfluss vorbei ist.

 

Die Schwangerschaft befreit sie aber unter keinen Umständen von der Pflicht zum Gebet.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs