Zwei Formen der (sogenannten) Urfî-Ehe
Fatwâ-Nummer: 29442

  • Fatwâ-Datum:12-12-2016
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Frage

Wie lautet das religiöse Urteil für jemanden, der den Vertrag einer Urfi-Ehe
bezeugt? Und was soll er tun, wenn von ihm verlangt wird, dies zu bezeugen?
Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Mit dem Ausdruck Urfî-Ehe werden zwei Arten von Eheschließungen bezeichnet. Dies kann bedeuten, dass die Grundlagen und Voraussetzungen der Eheschließung erfüllt sind, diese jedoch noch nicht von einem Gericht beglaubigt wurden. Ist dies damit gemeint, so ist es eine rechtmäßige Eheschließung und es ist – so Allâh will – unbedenklich, diese zu bezeugen und der Aufforderung nachzukommen, wenn dies von einer Person verlangt wird.

 

Der Ausdruck kann aber auch bedeuten, dass ein Mann und eine Frau sich ohne Anwesenheit eines Vormundes der Frau auf die Ehe einigen. Ist dies damit gemeint, so ist dies grundsätzlich keine islâmisch legitime Ehe und es ist nicht erlaubt, dies zu bezeugen und auf die Forderung nach einer Bezeugung einzugehen! Wer dies tut, ist ein Sündiger und muss reumütig zu Allâh zurückkehren und dies bereuen!

 

Und Allâh weiß es am besten!