Eine Anbetungshandlung mit mehreren Absichten verrichten
Fatwâ-Nummer: 29631

  • Fatwâ-Datum:14-9-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf ich ein Gebet mit mehr als einer Absicht beten, wie etwa ein Gebet als Istichâra- (Gebet um Beistand bei einer Entscheidung) und als Sunna-Gebet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es spricht nichts dagegen, zwei Anbetungshandlungen mit einer Absicht zu verbinden, wenn sie zusammenfallen, wie etwa die rituelle Ganzwaschung für das Freitagsgebet und wegen Dschanâba (große rituelle Unreinheit des Körpers,) und auch, wenn eine davon per se beabsichtigt wird, wie etwa die Begrüßung der Moschee und das Pflicht- oder Sunna-Gebet.

 

Zwei Anbetungshandlungen, die für sich verrichtet werden müssen, dürfen nicht mit einer Absicht verbunden werden, wie etwa das Pflicht- und Sunna-Gebet des Abendgebets, denn es handelt sich um zwei unabhängige Anbetungshandlungen, die sich nicht gegenseitig enthalten.

 

Demzufolge spricht nichts dagegen, die Begrüßung der Moschee mit einem Pflichtgebet oder einem freiwilligen Gebet zu verbinden. Ebenso verhält es sich mit der Verbindung von Istichâra-Gebet und freiwilligem Gebet. Andere Pflicht- und Sunna-Gebete ersetzen sich jedoch nicht gegenseitig. So sagte An-Nawawî in Al-Adhkâr: "Spricht man das Istichâra-Gebet unmittelbar nach dem Sunna-Gebet des Mittagsgebets oder einem anderen freiwilligen mit den Pflichtgebeten verbundenen oder nicht verbundenen Gebet, ist dies gültig." (Zitiert aus Fath Al-Bârî).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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