Darf ein körperlich Behinderter die Gebetswaschung durch Tayammum ersetzen?
Fatwâ-Nummer: 30638

  • Fatwâ-Datum:7-12-2017
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Frage

Assalâmu Alaikum wa Rahmatullâhi wa Barakâtuh,
ich bin körperlich behindert. Die rituelle Gebetswaschung fällt mir sehr schwer, ist es daher erlaubt, dass ich anstelle der rituellen Gebetswaschung den Tayammum durchführe?
Und vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Beim Gebet soll man sich mit Wasser reinigen, auch wenn man behindert ist, solange man die rituelle Gebetswaschung durchführen kann. Die Schwierigkeiten kann er dadurch vermeiden, indem er sich genügend Zeit vor dem Gebet zur Gebetswaschung nimmt und indem er die Hilfe anderer Menschen in Anspruch nimmt. Wenn er dazu nicht fähig ist und befürchtet, dass die Gebetszeit vergeht, dann kann er ohne Bedenken den Tayammum durchführen, denn Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Und Allâh der Erhabene und Segensreiche hat in Seiner Religion keine Bedrängnis auferlegt. Jeder kennt seine Lage am besten und weiß, ob er fähig oder unfähig ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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