Die Brautgabe kann auch vor dem Heiratsvertrag gezahlt werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind
Fatwâ-Nummer: 32343

  • Fatwâ-Datum:15-12-2016
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Frage

Wie ist Folgendes zu beurteilen: Die Brautgabe der Frau wird ihr bereits einen Monat oder weniger vor dem Heiratsvertrag gezahlt, damit die Frau sich vorbereiten kann, wenn sie kein Geld besitzt.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Nichts hindert daran, die Brautgabe vor dem Heiratsvertrag zu zahlen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Dabei muss man wissen, dass die Brautgabe nur durch den Heiratsvertrag fällig ist. Angenommen, die Hochzeit findet nicht statt, dann wird dem Mann die Brautgabe zurückgegeben.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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