Hat das Zimmer des Imâm in der Moschee dieselbe Rechtsnorm wie die Moschee?
Fatwâ-Nummer: 32640

  • Fatwâ-Datum:15-1-2018
  • Bewertung:

Frage

Wie lautet Ihre Meinung über das Zimmer des Imâm hinsichtlich dessen, darin Handel zu treiben?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:

 

Wenn das Zimmer des Imâm selbstständig ist, wird es wie eine Wohnung betrachtet, doch nicht wie eine Moschee, weil die Zimmer der Frauen des Propheten und die Zimmer der Prophetengefährten neben der Moschee und in Berührung damit waren. Trotzdem pflegten sie in diesen Zimmern ihre normalen, erlaubten Taten auszuführen und dabei befanden sie sich auch in Unreinheiten, wie dem Dschanâba-Zustand und der Menstruation. Demgemäß hat das Zimmer des Imâm nicht dieselbe Rechtsnorm wie die der Moschee, weshalb man in ihm Handel treiben und Erlaubtes ausführen darf. Doch ist es für dich besser, manche Taten zu unterlassen, die dem sakrosankten Charakter der Moschee nicht entsprechen, und auch derartige Zimmer nicht als dauerhaften Ort zu nehmen, um Handel zu treiben und Geschäfte abzuschließen.

 

Und Allâh weiß es am besten!  

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