Rechtsnorm dafür, dass in manchen Moscheen das rituelle Gebet kurz nach dem Gebetsruf und in anderen später verrichtet wird
Fatwâ-Nummer: 34086

  • Fatwâ-Datum:28-1-2018
  • Bewertung:

Frage

Ich wohne in einer nicht so großen Stadt, wo es erstaunlicherweise zwei Zeitspannen sowie zwei Gebetsrufe für das Mittagsgebet gibt. Wie lautet die Rechtsnorm hinsichtlich dieser Frage?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zur Frage:

 

Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn es in einer Stadt mehr als eine Moschee gibt. Und wenn es mehr als eine gibt, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn einige Moscheen das Gebet kurz nach dem Gebetsruf ausführen, andere jedoch später. Dies gilt, solange diese innerhalb der Zeitspannen, in denen das Gebet zeitlich richtig verrichtet werden kann, verrichtet werden. Das Mittagsgebet verrichtete der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach dem Engel Gabriel zum ersten Mal, als die Sonne den Zenit überschritt. Einen Tag später verrichteten sie es zum Zeitpunkt, zu dem der Schatten eines Gegenstandes etwa der Länge desselben Gegenstandes glich. Da sagte Gabriel: „Die Zeitspanne liegt zwischen diesen zwei Zeitpunkten.“ Der vollständige Hadîth steht in Al-Mustadrak von Al-Hâkim und den Sunan-Werken von Al-Nasâî, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî. Al-Arna'ût und Al-Albânî halten ihn für authentisch.

 

Muslim überlieferte von Abû Mûsâ, dass ein Mann zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam, um ihn nach den Gebetszeiten zu fragen. Da sagte der Prophet nichts. Abû Mûsâ sagte: „Er verrichtete das Morgengebet, als die Dämmerung anbrach und die Leute einander kaum erkennen konnten. Danach wies er ihn an und verrichtete das Mittagsgebet, als die Sonne den Höchststand überschritt. Am Tag darauf verschob er das Verrichten des Mittagsgebets auf den Zeitpunkt, zu dem die Hitze aufstieg. Und das pflegte er anzuordnen.“ Anas sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte, wenn es sehr kalt war, das Mittagsgebet früh zu verrichten. Und wenn die Hitze sehr stark war, pflegte er das Mittagsgebet auf den Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Temperatur angenehm war.“ (Überliefert von Al-Buchârî).

 

Al-Buchârî und Muslim überlieferten von Abû Dharr, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die starke Hitze ist von der Hitze im Höllenfeuer. Wenn also die Hitze sehr stark ist, so verschiebt das Mittagsgebet auf den Zeitpunkt, zu dem es angenehm ist.“  

 

Im Werk „Fathu Al-Bârî“ führt Ibn Hadschar die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hinsichtlich des Zeitpunkts an, auf den das Verrichten des Mittagsgebets verschoben werden kann: „Es wird gesagt: (Es kann verschoben werden) bis auf den Zeitpunkt, zu dem der Schatten einer Elle gleicht, nachdem die Sonne den Zenit überschritten hat. Es wird auch gesagt: (Es kann verschoben werden), bis der Schatten dem Viertel der Körpergröße gleicht.“

 

Wenn also festgestellt wurde, dass diesbezüglich reichliche Meinungsverschiedenheit besteht, so soll der Muslim von den Verantwortlichen für die Moscheen eine gute Meinung haben und anstreben, mit ihnen das Gebet zu verrichten, um die Einheit zu erhalten und keine Auseinandersetzung unter ihnen auf Grund der Fragen zu entzünden, die in die Beweise einbezogen sind.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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