Die islâmisch gültige Absicht
Fatwâ-Nummer: 360895

  • Fatwâ-Datum:25-5-2021
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Frage

Ich leide unter Einflüsterungen, wenn ich die Absicht (Niyya) für den Wudû vornehme. Ich weiß nicht, wann die Niyya erfolgt und wann die Gebetswaschung. Ist dies nach der Basmala („Mit dem Namen Allâhs“)? Manchmal verbringe ich eine halbe Stunde aufgrund dieses Problems. Gibt es dafür eine Lösung?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die einzige Lösung ist, dass du dich von solchen Einflüsterungen abwendest, sie vollständig ignorierst und ihnen keine Beachtung schenkst. Die Absicht ist eine einfache Sache. Sie besteht aus nichts anderem, als dass du in deinem Inneren den Willen hast, die Ibâda- Untauglichkeit durch die Waschung aufzuheben. Auf diese Weise hast du bereits die islâmisch gültige Niyya gefasst. Wenn du im Herzen den Willen spürst, Wudû zu nehmen, damit du betest oder den Willen hast, die Ibâda-Untauglichkeit aufzuheben, dann beginn sofort mit dem Namen Allâhs und dann mit den Handlungen des Wudûs. Schenke dabei einem etwaigen Zweifel, der in dir aufkeimt, keine Aufmerksamkeit. Egal wie sehr dir der Schaitan einflüstert, dass du keine oder nicht die gültige Absicht hättest, all dies braucht dich nicht zu kümmern. Miss all dem keine Bedeutung bei.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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