Ist das Händewaschen nach dem Aufwachen eine Vorschrift oder empfehlenswert?
Fatwâ-Nummer: 36103

  • Fatwâ-Datum:10-12-2017
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Frage

Der Gesandte (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat verboten, dass man, nachdem man nach nächtlichem Schlaf aufgewacht ist, seine Hände in ein Gefäß taucht, bevor man seine Hände dreimal gewaschen hat. Handelt es sich dabei um eine Vorschrift oder ist das eine Empfehlung? Welche Beweise gibt es hierfür?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!

 

Al-Buchârî und Muslim überlieferten in ihren jeweiligen Sammlungen authentischer Hadîthe, dass Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) Folgendes berichtete: "Der Prophet hat Folgendes gesagt: 'Wenn einer von euch aufwacht, soll er seine Hände erst ins Gefäß eintauchen, wenn er sie dreimal gewaschen hat, denn er weiß nicht, wo seine Hände über Nacht waren.'"

 

Die Fiqhgelehrten haben verschiedene Meinungen darüber geäußert, ob man sich nach dem Aufwachen die Hände waschen muss oder nicht, bevor man sie ins Gefäß taucht. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass es empfehlenswert jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Die Hanbaliten sind der Meinung, dass dies eine Pflicht ist, wobei sie dieses Urteil auf den Fall beschränken, dass man vom nächtlichen Schlaf aufsteht, weil der folgende Teil des Hadîths: "...seine Hände über Nacht waren" darauf hindeutet.

 

Ibn Qudâma () erwähnte in seinem Buch Al-Mughnî Folgendes:

 

"Das Händewaschen am Anfang der rituellen Gebetswaschung ist allgemein eine Sunna, egal ob man dies nach dem Aufstehen tut oder nicht (...). Man muss es aber einstimmig nicht nach dem Aufstehen tun, wenn man nicht geschlafen hat. Die Gelehrten sind aber unterschiedlicher Meinung, ob das Waschen der Hände morgens nach dem Aufstehen vorgeschrieben ist oder nicht. Nach Imâm Ahmads Meinung ist es wahrscheinlicher, dass es vorgeschrieben ist. Die Meinung von Abû Bakr, Abû Huraira und Al-Hasan Al-Basrî ist, dass es vorgeschrieben ist, weil der Prophet sagte:

 

"Wenn einer von euch aufwacht, soll er seine Hände erst ins Gefäß eintauchen, wenn er sie dreimal gewaschen hat, denn er weiß nicht, wo seine Hände über Nacht waren." Im von Muslim überlieferten Hadîth ist der Wortlaut dieser: "... soll seine Hände erst ins Wasser für die rituelle Gebetswaschung eintauchen, wenn er sie dreimal gewaschen hat...." Wenn der Prophet aber etwas anordnete, bedeutet das, dass es vorgeschrieben ist, und wenn er etwas verbot, bedeutet es, dass es im Islâm verboten (harâm) ist.

 

Es ist berichtet worden, dass einige Gelehrte das Händewaschen dann als empfehlenswert und nicht als vorgeschrieben einstuften. Das ist die Meinung von Atâ, Mâlik, Al-Awzâ´î, As-Schâfi´î, Ishâq, den Hanafiten und von Ibn Al-Mundhir. Ihr Quelltext dafür sind folgende Worte Alhs: "O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen..." (Sûra 5:6) Zaid ibn Aslam interpretierte diese Stelle des Verses so, dass es darum geht, dass man vom Schlaf zum Gebet aufsteht.

 

Und Alh ordnet in diesem Vers an, dass man die rituelle Gebetswaschung verrichtet, ohne zu erwähnen, dass man sich am Anfang die Hände waschen muss."

 

Und Allâh weiß es am besten!