Das Streichen über Schuhe ist eine nachgewiesene Sunna
Fatwâ-Nummer: 36988

  • Fatwâ-Datum:19-12-2017
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Frage

Assalâmu alaikum wa rahmatullahi wa barakatu.
Darf ich an meinem Arbeitsplatz beim Verrichten der rituellen Gebetswaschung über meine Schuhe streichen?
Es ist zu beachten, dass der Arbeitsplatz eine ausländische Firma ist, wo es auf dem Boden rituell unreine Substanzen gibt. Ich verrichte die rituelle Gebetswaschung, bevor ich zur Arbeit gehe. Oder muss ich mir die Füße waschen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!

 

Es spricht nichts dagegen, dass man bei der rituellen Gebetswaschung über seine Schuhe streicht, wenn man vollständig rituell rein gewesen ist, als man sie und die Socken angezogen hat. Das ist sogar die Sunna, wie Imâm Ahmad, Abu Dâwud, Ibn Mâdscha, An-Nasâî und At-Tirmidhî von Al-Mughîra Ibn Schu‘ba überlieferten. Er überlieferte, dass der Gesandte Allâhs über Socken und Schuhe strich, wenn er die  rituelle Gebetswaschung vollzog. (Der Wortlaut ist der von At-Tirmidhî  und er hat den Hadîth als guten, authentischen Hadîth eingestuft.) Diese Meinung wird von mehr als einem Gelehrten vertreten.

 

So ist es eine Sunna, über die Schuhe zu streichen, falls man Socken trägt. Wenn man jedoch die Schuhe auszieht, muss man über die Socken streichen, oder man muss sich die Füße waschen. Das ist eine allgemeine Erlaubnis, egal ob man auf seinem Arbeitsplatz oder auf Reisen ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!