Rechtsnorm für das Tragen von medizinischen Strümpfen durch den Muhrim (sich im Ihrâm Befindlichen)
Fatwâ-Nummer: 38278

  • Fatwâ-Datum:17-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Ich werde, so Allâh will, die Umra vollziehen. Ich trage medizinische Strümpfe und kann ohne sie nicht lange stehen, aber ich weiß, dass man bei der Umra weder genähte Kleidungsstücke noch Strümpfe anziehen darf. Wie lautet nun die Rechtsnorm für diese Strümpfe, die vom Fuß bis zum Knie reichen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die medizinischen Strümpfe sind zweifellos genäht, da sie nach dem Maß des erwähnten Körperteils geschnitten sind. Wenn man sie trägt, soll man ein Opfertier schlachten.

 

Wir weisen den Fragesteller darauf hin, dass er diese Strümpfe beim Ihrâm ausziehen soll, wo immer er darauf verzichten kann, denn derjenige, der ohne Bedarf etwas Verbotenes beim Ihrâm tut, muss ein Opfertier schlachten, und dazu begeht er auch eine Sünde. Im Bedarfsfall fällt die Sünde weg, aber man bleibt zur Schlachtung eines Opfertiers verpflichtet. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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