Erlaubnis, dass der Muhrim (derjenige, der sich im Hadsch im Zustand der Weihe befindet) seinen Kopf beschattet
Fatwâ-Nummer: 38748

  • Fatwâ-Datum:17-8-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf der Sonnenschirm, den einige Muhrims sich auf den Kopf setzen, im Zustand der Weihe benutzt werden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass der Muhrim etwas zum Schutz vor der Hitze und dem Regen auf den Kopf setzt.

 

Im Sahîh-Werk von Muslim sagt Umm Husîn in einem Hadîth: „Ich verrichtete mit dem Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den Abschieds-Haddsch. Dabei sah ich Usâma und Bilâl oder einen von den beiden den Kamelhalfter [des Propheten] ergreifen und den anderen sein Gewand über den Kopf des Propheten zum Schutz vor der Hitze hochheben, bis er das Steinewerfen in Aqaba verrichtet hatte.“

 

As-Schaukânî sagt in seinem Werk Nailu Al-Autâr: Der Hadith weist darauf hin, dass es dem Muhrim erlaubt ist, den Kopf mit einem Kleidungsstück oder irgendetwas, was er trägt, zu beschatten. Die Mehrheit der Gelehrten ist dieser Meinung.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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