Wie man betet, wenn man die Gebetsrichtung nicht einnehmen kann
Fatwâ-Nummer: 41015

  • Fatwâ-Datum:19-2-2018
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Frage

Meine Mutter ist eine alte Frau. Ihr rechtes Bein ist bis zum Knie amputiert. Ebenso ein Teil ihres linken Fußes. Sie leidet unter Übergewicht und kann sich nicht bewegen, so dass es ihr nur unter sehr großer Anstrengung möglich ist, die Gebetsrichtung einzunehmen. Die Frage lautet: Darf sie auf Grund der beschriebenen Umstände beten, ohne die Gebetsrichtung einzunehmen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Einnehmen der Gebetsrichtung ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets, die nur entfällt, wenn man nicht in der Lage dazu ist. Wenn deine Mutter also wirklich nicht dazu in der Lage ist, die Gebetsrichtung einzunehmen und ihr niemand dabei helfen kann, sich dorthin zu wenden, dann entfällt diese Bedingung für sie. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass es nur schwer vorstellbar ist, dass die Amputation eines Beines oder Armes und das Übergewicht dazu führen, dass die Person nicht imstande ist, eine leichte Bewegung zu machen, um die Gebetsrichtung einzunehmen. Zudem sollte einer ihrer Söhne oder eine ihrer Töchter während der Gebetszeit bei ihr sein, um ihr dabei zu helfen, die Gebetsrichtung einzunehmen. Wenn sie sich nicht gen Qibla wenden kann und niemanden findet, der ihr dabei hilft, soll sie das Gebet erst dann von der Gebetsrichtung abgewandt beten, wenn nur noch soviel Zeit bleibt, um das Gebet zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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