Keine Abrechnung im Jenseits für Denken an Sünden, wenn man sie nicht umsetzen will
Fatwâ-Nummer: 41232

  • Fatwâ-Datum:7-11-2018
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Frage

„Und ob ihr offenlegt, was in euch selbst ist, oder es verbergt, Allâh wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen.“ (Sûra 2:248). Mir ist aber bekannt, dass Allâh die Dinge, die sich im Inneren der Anhängerschaft Muhammads abspielen, vergibt. Deswegen wünsche ich, dass Sie mir diesen Qurân-Vers erklären und ihn zu dem entsprechenden Hadîth in Bezug setzen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Qurân-Vers, nach dem du gefragt hast, wurde durch die folgenden Worte Allâhs aufgehoben:

„Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ (Sûra 2:286).

Erklärt wird dies in der Qurân-Exegese von Ibn Kathîr (), in der er sagt:

„Als Allâhs Gesandtem (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) offenbart wurde: Allâh gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und ob ihr offenlegt, was in euch selbst ist, oder es verbergt, Allâh wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen; dann vergibt Er, wem Er will, und straft, wen Er will; und Allâh hat zu allem die Macht, fiel dies den Gefährten des Gesandten Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schwer. Daher kamen sie zu Allâhs Gesandtem (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), knieten sich hin und sagten: O Allâhs Gesandter, uns wurde von den Handlungen auferlegt, wozu wir imstande sind: das rituelle Gebet, das Fasten, das kämpferische Bemühen und die Zakâ. Doch nun wurde dir dieser Qurân-Vers offenbart, und wir sind nicht dazu imstande, das zu tragen! Hierauf sagte Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken)): Wolltet ihr denn sagen, was die Leute der zwei Schriften [die Juden und die Christen] vor euch sagten: ‚Wir hörten und wir gehorchten nicht‘? Sagt vielmehr: Wir hören und gehorchen! Deine Vergebung (erbitten wir) unser Herr, und zu Dir ist das letzte Ziel. Als die Leute sich damit einverstanden erklärt und ihre Zungen dies fügsam ausgesprochen hatten, offenbarte Allâh gleich darauf  den folgenden Qurân-Vers: Der Gesandte (Allâhs) glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allâh, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten – Wir machen keinen Unterschied bei jemandem von Seinen Gesandten. Und sie sagen: Wir hören und gehorchen. (Gewähre uns) Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist der Ausgang. (Sûra 2:285). Als sie dies taten, hob Allâh den jeweiligen Qurân-Vers auf und offenbarte den folgenden: Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. ‚Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk!‘ (Sûra 2:286).“

Allein Muslim überlieferte diesen Hadîth nach einer Aussage von Yazîd ibn Zuray, überliefert von Rauh ibn Al-Qâsim, überliefert von Al-Alâ, überliefert von dessen Vater nach einer Aussage von Abû Huraira. Er erwähnte das Gleiche. Seine (Muslims) Version lautet: „Und als sie dies taten, hob Allâh ihn [den Qurân-Vers] auf und offenbarte Folgendes: Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. ‘Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk!‘ (Sûra 2:286). Er sagte: Ja!“

Was den vom Fragesteller angesprochenen Hadîth betrifft, so überlieferten ihn Al-Buchârî und Muslim in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadîthe. Der Wortlaut bei Al-Buchârî lautet:

„Wahrhaftig! Allâh hat meiner Umma vergeben, was man im Inneren sagt, solange man nicht handelt oder es ausspricht.“ Qatâda sagte: „Wenn jemand in seinem Inneren die Scheidungserklärung ausspricht, so hat es keine Auswirkung.“

Fazit: Der Qurân-Vers, auf den sich die Frage bezieht, wurde durch die  Worte Allâhs des Erhabenen aufgehoben (respektive seine Bedeutung  eingeschränkt): „Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“

Also steht deren Bedeutung im Einklang mit der Bedeutung des vorausgegangenen Hadîth, in dem es darum geht, dass die Erschwernis beseitigt und man für im Menschen kursierende Gedanken ans Sündigen nicht zur Rechenschaft gezogen wird, solange man sich nicht zu dessen Ausführung entschlossen und sich innerlich nicht darauf vorbereitet hat.

Und Allâh weiß es am besten!

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