Einige Missetaten, die Wohltaten eliminieren
Fatwâ-Nummer: 41314

  • Fatwâ-Datum:8-11-2018
  • Bewertung:

Frage

Allâh der Erhabene sagt: „Wahrlich, die Wohltaten lassen die Missetaten verschwinden.“ Daher möchte ich wissen, ob schlechte Taten gute Taten auslöschen und sich auf sie auswirken.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es gibt keinen Zweifel daran, dass schlechte Taten sich auf gute Taten auswirken. Was jedoch die Frage angeht, ob sie Wohltaten auslöschen, so gibt es einige davon, die Wohltaten auslöschen, und andere, bei denen dies nicht der Fall ist. Zu den Missetaten, die Wohltaten eliminieren, gehört Folgendes:

1. Kufr (Islâm-Leugnen), Beigesellen und Abtrünnigkeit

Allâh der Erhabene sagt:

„[...] Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten.“ (Sûra 6:88).

Zudem sagt der Erhabene:

„[...] Wenn du (Allâh andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.“ (Sûra 39:65).

2. Unterlassen des Nachmittagsgebets

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Handlungen sind zunichte geworden.“ (Der Wortlaut entstammt der Sammlung authentischer Hadîthe von Al-Buchârî.).

Manche Gelehrte haben so auch die übrigen Gebete wie das Nachmittagsgebet bewertet.

3. Aufsuchen von Wahrsagern

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:

„Wer zu einem Wahrsager kommt und ihn nach etwas fragt, dessen Gebet wird vierzig Nächte lang nicht angenommen.“ (Überliefert von Muslim).

4. Ungerechte Behandlung anderer

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fragte: „Wisst ihr, wer der Mittellose ist?...“ [Im weiteren Verlauf des Hadîth wird dargelegt, dass es sich um denjenigen handelt, der im Diesseits vielen Menschen Unrecht tut und deren Rechte verletzt, sodass er am Tag der Abrechnung als Wiedergutmachung all seine Wohltaten an diese Leute abgegeben muss und, nachdem seine Wohltaten aufgebraucht sind, sogar von deren Missetaten angerechnet bekommt.]

5. Anschaffen eines Hundes, für den es aus islâmischer Sicht keine Erlaubnis gibt

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:

„Wer sich einen Hund anschafft, von dessen Taten wird jeden Tag ein Qirât [Gewicht des Berges Uhud] abgezogen, mit Ausnahme eines Schäfer-, Landwirtschafts- oder Jagdhundes.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)

6. Trinken von Alkohol:

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand Alkohol getrunken hat, akzeptiert Allâh vierzig Tage lang kein Gebet von ihm. Wenn er sich dann (Allâh) reumütig zuwendet, wendet Allâh Sich ihm zu...“ (Überliefert von At-Tirmidhî, Ahmad und An-Nasâî.).

7. Verstoßen gegen Verbote Allâhs im Verborgenen

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:

„Wahrhaftig! Ich kenne Leute von meiner Umma, die am Tag der Auferstehung mit Wohltaten so weiß wie die Berge von Tuhâma kommen werden, woraufhin Allâh sie zunichte machen wird [...] Es geht um Leute, die, wenn sie mit den von Allâh für harâm erklärten Dingen allein waren, diese begingen.“ (Überliefert von Ibn Mâdscha).

8. Vorhalten gegebener Almosen

Allâh der Erhabene sagt:

„O die ihr glaubt, macht nicht eure Almosen durch Vorhaltung und Belästigung (Kränkung) zunichte, wie derjenige, der seinen Besitz aus Augendienerei vor den Menschen ausgibt...“ (Sûra 2:264).

Und Allâh weiß es am besten!

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