Das dauerhafte Almosen ist als religiöse Stiftung (Waqf) zu betrachten
Fatwâ-Nummer: 43607

  • Fatwâ-Datum:22-12-2016
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Frage

Ist es eine Bedingung beim ständigen Almosen, dass der Mensch dieses vor seinem Tode bestimmt, indem er beispielsweise vor seinem Tod eine Moschee baut, oder ist es möglich, dass seine Eltern, Geschwister, Kinder oder Ehefrau dies nach seinem Tode für ihn tun, indem sie beispielsweise eine Moschee bauen oder Qurân-Exemplare kaufen und diese an Moscheen verschenken? Gemäß meines bescheidenen Wissens ist das Spenden für die verstorbene Seele ein normales Almosen, wie beispielsweise eine ein- oder mehrmalige Geldspende. Der Grundsatz beim ständigen Almosen für die verstorbene Seele ist jedoch Beständigkeit, wie beispielsweise der Bau einer Moschee oder eines Krankenhauses oder einer Stiftung. Ganz gleich, ob der Mensch dies vor seinem Tode tat, es in seinem Testament festlegte oder seine Verwandten dies nach seinem Tode für ihn tun. Wie lautet das Unterscheidungskriterium zwischen dem normalen Almosen und dem ständigen Almosen für die verstorbene Seele? Und wie muss das ständige Almosen für die verstorbene Seele von den Verwandten verrichtet werden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das ständige Almosen wurde namentlich in einem Hadîth von Abû Huraira überliefert, in dem der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: Das ständige Almosen, nützliches Wissen oder ein rechtschaffenes Kind, das für ihn Bittgebete verrichtet!“ (Überliefert von Muslim.)

 

Die Gelehrten betrachten das ständige Almosen als religiöse Stiftung, da es an sich bestehen bleibt und durch seinen Nutzen eine Spende ist. So bleibt die Sache an sich bestehen. Deswegen wird es auch als ständiges Almosen bezeichnet. Der schafiitische Gelehrte Zakariyyâ Al-Ansârî sagte: „Das dauerhafte Almosen wird von den Gelehrten als religiöse Stiftung betrachtet. Ar-Râfi’î sagte etwa: ‚…nicht zum allgemeinen Nutzenstiften (ohne die Absicht, dies um Allâhs willen zu tun), da dies selten ist.‘“

 

Bei dieser Art der religiösen Stiftung wird nicht vorausgesetzt, dass der Mensch selbst stiftet, sondern vielmehr, dass es nützlich ist, auch wenn es andere für ihn stiften. Zakariyyâ Al-Ansârî sagte außerdem: „Das Bittgebet für den Toten durch einen Erben und einen Fremden nutzen dem Toten. Das religiöse Stiften, das Almosen in seinem Namen, der Bau von Moscheen, die Brunnenbohrung usw. nutzen ihm genauso, wie wenn er diese Dinge in seinem Leben verrichten würde.“

 

Das zeitlich beschränkte Almosen ist eine Spende, die nicht dauerhaft ist, wie beispielsweise Geldspenden oder Ähnliches. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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