Wer sich während der Freitagspredigt daran erinnert, dass er noch ein Gebet zu verrichten hat
Fatwâ-Nummer: 43868

  • Fatwâ-Datum:7-3-2018
  • Bewertung:

Frage

Wenn die Freitagspredigt beginnt und der Betende das Morgengebet noch nicht verrichtet hat, wiederholt er dann das Mittagsgebet mit vier Rak'as, wenn er das Morgengebet nach dem Freitagsgebet verrichtet?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Malikiten sagen über das Wiederholen des gegenwärtigen Gebets nach dem Nachholen einiger weniger Gebete, dass derjenige, der es nach dem Freitagsgebet nachholt, das Freitagsgebet noch einmal verrichtet, wenn er eine Moschee findet, in der das Freitagsgebet danach verrichtet wird. Wenn nicht, verrichtet er es noch einmal als Mittagsgebet mit vier Rak'as.

 

Wisse, dass du das Morgengebet nachholen solltest, wenn du dich daran erinnerst, weil im Hadîth steht: „Wenn einer von euch ein Gebet verschläft oder vergisst, soll er es beten, wenn er sich daran erinnert.“ (Überliefert von Muslim).

 

Der Gelehrte Ibn Taimiya () sagte in Al-Fatâwâ Al-Kubrâ: „Wenn man sich daran erinnert, dass man ein Gebet nachzuholen hat, während man sich in der Predigt befindet (egal ob man den Imâm hört oder nicht), soll man es direkt nachholen, wenn man es nachholen und gleichzeitig das Freitagsgebet verrichten kann. Der Mehrheit der Gelehrten nach ist man sogar dazu verpflichtet, weil das Verbot, während der Predigt zu beten, nicht das Pflichtgebet einschließt. Und das verpasste Gebet ist nach der authentischeren der beiden Meinungen der Gelehrten verpflichtend.“

 

Danach erwähnte er auch, dass es bei Ahmad zwei Aussagen über die Wiederholung des Freitagsgebets gibt, ob man es als Mittagsgebet wiederholt oder nicht, nachdem man das verpasste Gebet nachgeholt hat.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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