Reden beeinträchtigt die Gültigkeit des Tayammum nicht
Fatwâ-Nummer: 44015

  • Fatwâ-Datum:20-3-2018
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Frage

Damit meine Mutter den Qurân aus einem Qurân-Exemplar lesen kann, ist sie gezwungen, Tayammum zu verrichten. Nach der Verrichtung des Tayammum weist sie mich manchmal an, etwas zu tun. Macht dieses Reden den Tayammum nichtig?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Reden macht den Tayammum nicht nichtig, vielmehr wird er wegen der Gründe, die die rituelle Gebetswaschung nichtig machen, nichtig, oder wenn derjenige, der kein Wasser verwenden konnte, später in der Lage ist, es zu verwenden, oder wenn man Wasser findet, nachdem man wegen Wassermangel  Tayammum verrichtet hat.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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